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Daytona Digitalt. Velona schw. Ø 60mm 200 km h Tacho Uhr Voltanz. Trip weiße Beleucht. E geprüft 361422

Daytona Digitalt. Velona schw. Ø 60mm 200 km h Tacho Uhr Voltanz. Trip weiße Beleucht. E geprüft 361422

109,95 EUR inkl. MwSt.

Daytona

Daytona Digitalt. Velona, schw. Ø 60mm, -200 km/h, Tacho/Uhr/Voltanz./Trip/weiße Beleucht., E-geprüft, 361422



auch passend für diese Fahrzeuge:

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Top-Qualität

HSM: 361422


 

Information zum Verkauf von Batterien

Batterien dürfen grundsätzlich nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Batterien können nach Gebrauch im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien an Endnutzer sind wir gemäß § 10 BattG zusätzlich verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Wir sind nach Pfanderhebung zur Erstattung des Pfandes verpflichtet, wenn Sie bei uns (Janas&Meyer GbR, Stollenweg 8, 06110 Halle, Deutschland) eine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Darüber hinaus sind wir zur Rückzahlung des Pfands verpflichtet, wenn Sie eine Fahrzeug-Altbatterie bei einem Vertreiber von Fahrzeugbatterien, bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei einem Betreiber einer Behandlungseinrichtung für Altfahrzeuge nach der Altfahrzeug-Verordnung abgegeben haben und uns einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, vorlegen. Sollten Sie zu den gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen zählen oder eine öffentliche Einrichtungen darstellen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Fahrzeugbatterie unmittelbar bei Herstellern von Fahrzeugbatterien oder bei gewerblichen Altbatterieentsorgern zu entsorgen; in diesem Fall erhalten Sie auch nach Vorlage eines von diesen Stellen stammenden schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, das Pfand von uns zurück.

Die auf Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Wir versenden nach Zahlungseingang per DHL oder Deutsche Post.



Batteriegesetzhinweise

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Janas&Meyer GbR, Wilhelm Külz Str. 13, 06108 Halle.
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

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