Erläuterung
Die Zugfeder ist aus dem Edelstahl EN 10270-3-1.4310 gefertigt.
Das Material hat hierbei eine Drahtstärke von 1,5 mm.
Der äußere Druchmesser der Feder beträgt 12 mm bei einer Toleranz von 0,3 mm.
Sollte die Feder von außen durch eine Hülse geführt werden, muss der innere Durchmesser der Hülse mindestens 14,6 mm betragen.
Die Länge beträgt 120,5 mm bei einer Toleranz von 2 mm. Hierbei spricht man auch von der Einhängelänge.
Entspricht der Gesamtlänge minus 2 mal die Drahtstärke.
Der federnde Körper ohne Ösen hat eine Länge von 105,75 mm, die Öse ist geschlossen, um 180° gedreht und hat eine Länge von 7,37 mm.
Die innere Vorspannung beschreibt die Kraft die aufgebracht werden muss bevor sich die Feder dehnt und beträgt 5,771 N, was einem Gewicht von 0,588 Kg entspricht.
Der größt mögliche Federweg bei gleichbleibender Belastung liegt bei 140,91 mm, wobei die Feder dann eine größt mögliche Gesamtlänge von 261,41 mm hat.
In diesem Zustand entwickelt die Feder eine höchste Kraft von 83,35 Newton, was einem Gewicht von 8,496 kg entspricht.
Mit der Federrate kann man berechnen wie die Kraft pro Federweg steigt. Sie beträgt 0,551 N/mm.
Die Feder hat ein Gewicht von 32,841 Gramm.