Erläuterung
Die Zugfeder ist aus dem Edelstahl EN 10270-3-1.4310 gefertigt.
Das Material hat hierbei eine Drahtstärke von 1,5 mm.
Der äußere Druchmesser der Feder beträgt 8 mm bei einer Toleranz von 0,25 mm.
Sollte die Feder von außen durch eine Hülse geführt werden, muss der innere Durchmesser der Hülse mindestens 10,5 mm betragen.
Die Länge beträgt 114 mm bei einer Toleranz von 2 mm. Hierbei spricht man auch von der Einhängelänge.
Entspricht der Gesamtlänge minus 2 mal die Drahtstärke.
Der federnde Körper ohne Ösen hat eine Länge von 105,75 mm, die Öse ist geschlossen, um 180° gedreht und hat eine Länge von 4,37 mm.
Die innere Vorspannung beschreibt die Kraft die aufgebracht werden muss bevor sich die Feder dehnt und beträgt 11,6 N, was einem Gewicht von 1,182 Kg entspricht.
Der größt mögliche Federweg bei gleichbleibender Belastung liegt bei 46,65 mm, wobei die Feder dann eine größt mögliche Gesamtlänge von 160,65 mm hat.
In diesem Zustand entwickelt die Feder eine höchste Kraft von 119,8 Newton, was einem Gewicht von 12,212 kg entspricht.
Mit der Federrate kann man berechnen wie die Kraft pro Federweg steigt. Sie beträgt 2,321 N/mm.
Die Feder hat ein Gewicht von 20,33 Gramm.