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KOSO DB EX-03 Tachometer Tacho ABE Voltmeter EX03 Nachfolger von EX-02 BA076000

KOSO DB EX-03 Tachometer Tacho ABE Voltmeter , BA076000

139,00 EUR inkl. MwSt.

KOSO DB EX-03 Tachometer Tacho ABE , BA076000

 

"KOSO DB EX-03 Tachometer ABE

 

Produktinformationen "DB EX-03 Tachometer ABE"

Tachometer

Anzeigebereich: 0 ~ 360 km/h (0 ~225 mph) Anzeigeeinheit: km/h alternativ mph

Kilometerzähler

Anzeigebereich: 0 ~ 99.999 km (Meilen), automatische Rücksetzung nach 99.999 km (Meilen)

 

Tageszähler A, B

Anzeigeeinheit: 1 km (Meile) Anzeigebereich: 0,0 ~ 9.999,9 km (Meilen),

automatische Rücksetzung nach 9.999,9 km (Meilen)

 

Stundenzähler

Anzeigeeinheit: 0,1 km (Meile)

Anzeigebereich: 0 ~ 99.999 Stunden

Anzeigeeinheit: 1 Stunde

 

Betriebsstundenzähler A/B

Anzeigebereich: 0~9.999,9 Stunden, automatische      Zurücksetzung nach 9.999,9 Stunden

Anzeigeeinheit: 0,1 Stunde

 

Uhr

Anzeigebereich: 00:00 ~ 23:59

 

Spannungsmesser

Anzeigebereich: 8,0 ~ 18,0 V DC

Anzeigeeinheit: 0,1 V DC

 

Stoppuhr

Einstellbereich: 0:00:00 ~ 9:59:99

Einstelleinheit: 0,01 Sek.

 

Wartungskilometerstand

Einstellbereich: 300 ~ 5.000 km, kann manuell gelöscht

werden.

Einstelleinheit: 1 km

 

MAX. Aufzeichnung

Durchschnittsgeschwindigkeit: 0 bis 360 km/h

(0 bis 225 mph)

Max. Geschwindigkeit: 0 bis 360 km/h (0 bis 225 mph)

Max. Spannung: 8,0 ~ 18,0 V DC

 

Interner Batteriestand

Anzeigebereich: 4 Stufen

 

Betriebstemperatur

-10 ~ +60°C

 

Größe des Messgerätes       

120,0 x 38,8 x 34,2 mm

 

Spezifikation

JIS D 0203 S2

 

Gewicht des Messgerätes

Ca. 70 g

 

Anzeigelampe

Rechte Anzeigelampe (grün)

Motoröllampe (rot)

Warnlampe niedriger Kraftstoffstand (bernsteinfarben) Wassertemperaturlampe (rot)

Neutrallampe (grün)

Fernlicht (blau)

Linke Anzeigelampe (grün)

Motorlampe (gelb)

 

 

KO-BA076000

Wir versenden nach Zahlungseingang per DHL oder Deutsche Post.



Batteriegesetzhinweise

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Janas&Meyer GbR, Wilhelm Külz Str. 13, 06108 Halle.
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

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