Messkluppe Specht 80 cm, "geeicht", 20302001 Abläng-Kluppe für den Forst-Betrieb | ||
Eichung von Messkluppen neu geregelt Bei Forstmessklupppen sind wir einer der führenden europäische Hersteller, seit 1997 hat die Gottlieb Nestle GmbH die Genehmigung zur Herstellerprüfung unter der Aufsicht der Eichbehörden. Ab dem 01.01.2015 wurden Meßkluppen und Teleskopmessschieber von der Eichpflicht laut Anlage 1 MessEV Nr 1 bb/aaa befreit, somit ist das MessEG und die MeSSEV seit diesem Zeitpunkt für Meßkluppen und Teleskopmessschieber nicht mehr anwendbar. An Stelle der Eichung tritt die sogenannte nationale Konformitätsbewertung unter Aufsicht einer benannten Stelle, welche im Falle Gottlieb NESTLE GmbH das Eichamt Karlsruhe ist. Durch die Beurteilung des Produktionsprozesses und unseres Qualitätswesen stellt das Eichamt durch Kontrollbesuche sicher, dass die maximale Maßabweichung der gefertigten Messkluppen innerhalb der geforderten Genauigkeitsklasse liegt. Durch dieses Verfahren wird eine Kennzeichnung der Produkte durch ein Metrologiekennzeichen möglich. Daher finden Sie ab sofort auf unseren Messkluppen anstatt der Eichung folgendes Label zur nationalen Konformitätsbewertung. Somit erhalten Sie auf Wunsch weiterhin hochwertige Messkluppen mit überprüfter und zertifizierter Genauigkeit.
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Ihre Vorteile in der Anwendung | ||||||||||||||||||||||
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Technische Daten | ||||||||||||||||||||||
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