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ZIEGER Kühlerabdeckung KTM 1290 Super Duke R, 14-16,555-815

KTM , ZIEGER Kühlerabdeckung KTM 1290 Super Duke R, 14-16, aus Edelstahl, schwarz., 555-815

59,95 EUR inkl. MwSt.

ZIEGER Kühlerabdeckung KTM 1290 Super Duke R, 14-16,555-815


Die Kühlerabdeckung überzeugt mit einer langen Lebensdauer und einer sehr guten Witterungsresistenz.

• schwarz pulverbeschichteter Edelstahl
• es müssen keine Verkleidungsteile verändert werden
• wird an original Punkten befestigt
• perfekte Passform
• stilvolle Optik und optimaler Schutz
• einfache Montage

Lieferumfang:
1 Kühlerabdeckung


The radiator cover convinces with a long service life and a very good weather resistance.

black powder-coated stainless steel
no fairing parts have to be changed
is attached to original points
perfect fit
stylish appearance and optimal protection
easy installation

scope of supply:
1 radiator cover


Produktmarke: ZIEGER

material: Edelstahlgutachtenfarbe: schwarz

gewicht: 0.5580

gutachten

fahrzeugmarke: KTM

fz_position

zahnanzahl

kettenglieder

kettenlaenge

kettenteilung

schraubenlaenge

ausfuehrung: Kühlerschutz

aussendurchmesser

gewindedurchmesser

innendurchmesser

nenndurchmesser

breite

hoehe

dicke

laenge

tiefe

form

fuellmenge

glas

groesse

kapazitaet

leuchtmittel

verstellerfarbe

verwendung

volt

watt

upselling

zubehoer

crossselling

hoeherlegung

anschluss

batteriehoehe

batterietiefe

befestigung

breitenbereich

lochkreis

schrauben


PW: 555-815


Wir versenden nach Zahlungseingang per DHL oder Deutsche Post.



Batteriegesetzhinweise

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Janas&Meyer GbR, Wilhelm Külz Str. 13, 06108 Halle.
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

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