Die Farbwahl der Begrenzungsleuchten an Pkw und Co. folgt den allgemeinen Vorschriften zu den Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen in § 49a StVZO. Diese bestimmen, dass nach vorne nur weißes, zur Seite nur gelbes und nach hinten nur rotes Licht abstrahlen darf. Ausnahmen bilden hier lediglich die Rückfahrscheinwerfer und die Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker).
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