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LSL LSL Kupplungshebel Classic L80R, kurz, schwarz/grün, 200SL80RSWGR

, Classic Kupplungshebel L80R mit ABE, kurze Ausführung. Bitte wähle Deine gewünschte Farbkombination., 200SL80RSWGR

91,97 EUR inkl. MwSt.

LSL LSL Kupplungshebel Classic L80R, kurz, schwarz/grün, 200SL80RSWGR


LSL Hebel Classic
Die richtige Hebellänge, ergonomische Form und passgenaue Fertigung ist Voraussetzung für die optimale Dosierung von Brems- und Kupplungskraft.
Griffgünstig für alle Handgrößen ist die Position des Hebels in 6 Rastungen einstellbar. Die Abstützung der Einstellellipse ist kugelgelagert. Der Einstellhebel ist mit seinem herausragenden Knauf besonders griffig ausgeführt und erlaubt so die Verstellung auch während der Fahrt. Die Lagerung der Hebelmechanik erfolgt auf langlebigen Messingbuchsen. Eine großzügige Aussparung am Hebelende der langen Version dient als Sollbruchstelle und ermöglicht so auch nach einem Sturz die ausreichende Funktion der Hebel.
Die lange Version des Classic-Hebels ist für den Zugriff der ganzen Hand gemacht. Die kurze Version ist bestens geeignet für gut funktionierende Bremsanlagen und bietet Platz für den Griff mit drei Fingern. Beide Versionen werden mit ABE geliefert.

Besondere Merkmale:
- Mit ABE, Eintragungsfrei
- Langlebige Hebelkonstruktion durch kugelgelagerte Einstellellipse und Messingbuchsen in der Hebelmechanik
- 6- fach verstellbar
- Lieferbar als Lang- und Kurzversion
- Eine Sollbruchstelle der langen Version gewährleistet nach einem Ausrutscher die Funktion des Hebels und somit ein Weiterfahren
- Hebelfarbe und Farbe des Verstellers in verschiedenen Farben kombinierbar


LSL Lever Classic
The right lever length, ergonomic shape and precision fit manufacturing is a prerequisite for the optimal dosage of brake and clutch power.
Grip convenient for all hand sizes, the position of the lever is adjustable in 6 detents. The support of the setting ellipse is mounted on ball bearings. The adjustment lever with its protruding knob is designed to be particularly easy to grip and thus allows adjustment even while driving. The lever mechanism is mounted on durable brass bushings. A generous recess at the end of the lever of the long version serves as a predetermined breaking point and thus allows sufficient function of the levers even after a fall.
The long version of the Classic lever is made for whole hand access. The short version is best suited for well-functioning brake systems and offers space for the handle with three fingers. Both versions are supplied with ABE.

Special features:
- With ABE, registration-free
- Durable lever construction by ball-bearing adjustment ellipse and brass bushings in the lever mechanism
- 6-fold adjustable
- Available as long and short version
- A predetermined breaking point of the long version ensures after a slip the function of the lever and thus a continuation
- Lever color and color of the adjuster in different colors combinable


Produktmarke: LSL

material: Aluminiumgutachten: ABEfarbe: schwarz

gewicht: 0

gutachten: ABE

fahrzeugmarke

fz_position

zahnanzahl

kettenglieder

kettenlaenge

kettenteilung

schraubenlaenge

ausfuehrung

aussendurchmesser

gewindedurchmesser

innendurchmesser

nenndurchmesser

breite

hoehe

dicke

laenge

tiefe

form

fuellmenge

glas

groesse

kapazitaet

leuchtmittel

verstellerfarbe: grün

verwendung

volt

watt

upselling

zubehoer

crossselling

hoeherlegung

anschluss

batteriehoehe

batterietiefe

befestigung

breitenbereich

lochkreis

schrauben


PW: 200SL80RSWGR


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Batteriegesetzhinweise

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Janas&Meyer GbR, Wilhelm Külz Str. 13, 06108 Halle.
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

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