Privatverkauf ohne Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme meinerseits.
Das neue EU-Recht sieht eine zweijährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren auch bei Privatverkäufern vor. Dies gilt nun im Zuge der EU- weiten Rechtsangleichung auch nach deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Da ich eine 2jährige Gewährleistung für den oben genannten Artikel nicht übernehmen kann, akzeptieren Sie diesen Haftungsausschluss mit der Abgabe eines Gebotes und stellen mich somit von jeglicher Gewährleistungspflicht frei. Der Höchstbietergeht einen rechtsgültigen Kaufvertrag ein.