Da es sich um einen Privatverkauf handelt, wird abweichend von nationalen und EU-Recht keine Gewährleistung übernommen. Mit der Abgabe des Gebots erkennt der Bieter den Gewährleistungsausschluß an. Das neue EU-Recht schreibt vor, dass nun auch Privatverkäufer eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausdrücklich ausschließen. Dieses Produkt wird - so wie es ist- von privat (nicht gewerblich) verkauft. Alle Interessenten/Käufer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ich keinerlei Garantie bzw. Gewährleistung übernehme, den Artikel nicht zurücknehme und ihn nicht umtausche. Bitte haben Sie dafür Verständnis.