wie abgebildet.


Privatauktion.

Ich bin nach BGB eine Privatperson, schließe somit nach EU-Recht das vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht auf die von mir angebotenen Artikel aus. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsausschluss und die AGB von eBay an.Es handelt sich bei dieser Auktion um eine Versteigerung/Verkauf im Sinne des BGB § 312b Absatz 4 Art. 5 des Fernabsatzgesetzes. Dem Käufer steht kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zu. Sie verzichten auf jegliche Garantie- und Gewährleistungen, sowie auf das Rückgabe oder Umtauschrecht.

Ansonsten: miteinander Reden hilft immer, bisher habe ich immer eine einvernehmliche Lösung bei den wenigen Differenzen, die es bisher gab, gefunden.


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