Privatverkauf:
keine Garantie/Gewährleistung - keine Rücknahme - Fragen bitte vor Gebotsabgabe stellen.
... das "Kleingedruckte" ...
Da
nach neuem EU-Gesetz auch Privatverkäufer grds. Garantie- oder
Gewährleistung leisten müssen, sofern sie das nicht ausschließen,
erkläre ich hiermit: Als Privatperson schließe ich sämtliche Garantie
und Gewährleistung aus. Sämtliche Angebote sind privater, nicht
gewerblicher Natur. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware sind
nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und möglichst genau, damit sich
der Käufer ein genaues Bild davon machen kann. Für Transportschäden und
Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer (BGB § 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf). D.h.: wenn Päckchen oder
Maxibriefe verloren gehen, hafte ich nicht dafür. Bei versicherten
Paketen und Einschreiben habe ich einen Absendenachweis in der Hand und
kann im Fall der Fälle einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen.
Sie erwerben diese Ware im Rahmen einer Internetauktion. Sie haben
deshalb keine Garantie, kein Widerrufs- und Rückgaberecht für die von
Ihnen ersteigerte Ware.