Das
neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor.
Diese Garantie kann ich als Privatperson nicht leisten und schließe sie
hiermit ausdrücklich aus. Mit Ersteigerung eines Artikels erklären Sie
sich ausdrücklich damit einverstanden auf die Gewährleistung /Garantie
und Umtausch zu verzichten.
Wenn
das Gerät aber innerhalb 4 Wochen ab Kaufdatum den Geist aufgeben
sollte, nehme ich es gegen Erstattung des Kaufpreises kulanzweise zurück
(Porto aber zu Lasten des Käufers).
Bei allen anderen Unstimmigkeiten und Mißverständnissen bitte ich um Rückmeldung zwecks gütlicher Einigung.