Osram Night Breaker H1 LED
Hier kommt OSRAMs erste strassenzugelassene1) H1 LED-Nachrüstlampe!
Mit der straßenzugelassenen1)
Osram Night Breaker H1 LED kannst du jetzt die Funktion des Abblend-
und Fernlichts deines Fahrzeuges auf modernste LED-Technologie umrüsten.
Diese LED-Austauschlampen sind als Ersatz für herkömmliche H1-Lampen
und -Sockel geeignet. Sie bieten dir ein modernes und helles weißes
Licht mit einer Farbtemperatur von bis zu 6.000 Kelvin. Sie beeindrucken
mit einer reduzierten Blendung anderer Verkehrsteilnehmer die die
zulässigen Maximalwerte um bis zu 40% unterschreitet2).
Im
Vergleich zu konventionellen Leuchtmitteln, wie zum Beispiel
Halogenlampen, verbrauchen diese LED-Retrofit-Lampen bis zu 55% weniger
Energie und überzeugen dank der LED-Technologie und des speziell
entwickelten vibrationsresistenten Designs, mit einer bis zu 5-mal
längeren Lebensdauer3). Ersetze jetzt
deine Fahrzeuglampen durch die modernen LED-Nachrüstlampen von OSRAM und
erlebe zukunftsweisende Helligkeit mit Straßenzulassung1) Zusätzlich bietet OSRAM auf alle NIGHT BREAKER LED-Nachrüstlampen eine dedizierte Garantie4)
Bitte beachte die Kompatibilitätsliste des Herstellers, damit du dir sicher sein kannst, dass die Lampen auch für dein Fahrzeug zugelassen sind!
Rechliche Hinweise
Zugelassenes H1 LED Scheinwerferlicht. Gilt nur für die jeweiligen
Länder in denen eine Zulassung vorliegt und die derzeit in der
Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen.
Genaue Bedingungen siehe www.osram.de/ledcheck In Deutschland: Gemäß
§22a StVZO ist Papierausdruck von Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG)
sowie Mitführen erforderlich. Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im
Linksverkehr, wie z.B. nach England, erfordert Rückrüstung auf
Halogenlampen. In Österreich: Gemäß §35 Abs:4 KFG ist Papierausdruck von
Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) sowie Mitführen erforderlich.
Verwendung nur im Rechtsverkehr. Fahren im Linksverkehr, wie z.B. nach
England, erfordert Rückrüstung auf Halogenlampen. Die Befristung der ABG
ist nur relevant für OSRAM als Hersteller. Gekaufte Lampen bleiben
weiterhin zugelassen und dürfen im Fahrzeug verbaut bleiben
(Bestandsschutz). OSRAM bemüht sich außerdem darum die Gültigkeit der
ABG zu verlängern, damit diese Lampen auch langfristig angeboten werden
können.
Hightlights
- H1 LED
- Straßenzulassung
- 6.000 K (kaltweiß)
- Fern- und Abblendlicht