VOC Regelung
Seit
dem 01.01.2007 gilt auch für Autolack Händler die "VOC Verordnung"
(2004/42/EC oder 1999/13/EC). Wir müssen uns absichern daß Kunden die
bei uns ein Produkt kaufen, welches nicht der VOC Vorgabe entspricht
auch nur für Anwendungen eingesetzt wird, wie z. B. der Restaurierung
von Oldtimern oder das Befüllen von Spraydosen. Produkte die der
VOC-Verordnung entsprechen werden weiterhin uneingeschränkt verkauft.
Produkte die den Normen der VOC Verordnung nicht entsprechen dürfen nur
für folgende Anwendungen benutzt werden: Restaurierung von Oldtimern,
Befüllung von Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr,
Zivilschutz, Feuerwehr, sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung
zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen die im öffentlichen
Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden,
Industrielackierungen (z.B. Metallteile ohne Fahrzeugbezug). Der
Inverkehrbringer trägt Verantwortung dafür daß nur VOC Konforme Produkte
für die Fahrzeuglackierung verkauft werden und desweiteren auch dafür
daß diese Produkte auch nur für die genannten Anwendungen benutzt
werden. Der Käufer bestätigt mit seinem Kauf ausdrücklich, das er mit
der ChemVOCFarbV vertraut und von uns ausreichend informiert wurde. Der
Käufer bestätigt weiterhin mit seinem Kauf daß er die Produkte die er
von uns bezieht und die nicht der VOC-Gesetzgebung entsprechen
ausschließlich für diese gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle
verwendet. Die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der bei
uns gekauften Produkte geht mit dem Kauf auf den Kunden über |