Eigenschaften
Enthaltenes Zubehör: 1 Schwertschutzköcher, 180 ml umweltfreundliches Bio-Kettenöl (Made in Germany), 1 Ladegerät (2,4A), 2 Smart Akkus (2 x 4Ah)
Technische Daten
Maße
ca. 80 x 21,5 x 25 cm
Gewicht
ca. 3,6 kg
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen,
die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie
gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt
werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit
eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien
an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind
als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei
sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir
als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien
vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns
zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum
genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.)
gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den
Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent
Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004
Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die
chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes ? dabei steht
"Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg"
für Quecksilber.
3.Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind
Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von
Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer
ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein
Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der
Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine
Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer
Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des
erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund
der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer
nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer
vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle
zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer
zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der
die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer
die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet,
sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen
Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der
Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist