EBC Greenstuff™ Bremsbeläge DP2927 für Mercedes-Benz E-Klasse W210 E 420 Stufenheck - Beläge vorne

Fahrzeug: Mercedes-Benz E-Klasse W210 E 420 Stufenheck
Baujahr: 95-02
Motor: 205 kW/ 279 PS/ 4196 ccm/ M 119.985
Antrieb: Heckantrieb
HSN/ TSN: 0710 309

Fahrzeug: Mercedes-Benz E-Klasse W210 E 420 Stufenheck
Baujahr: 95-02
Motor: 205 kW/ 279 PS/ 4196 ccm/ M 119.985
Antrieb: Heckantrieb
HSN/ TSN: 0710 309
Einbauort: Beläge vorne
Zulassung: mit R90
OE Nummer: MERCEDES A0014209420 , MERCEDES A0014209820 , MERCEDES A0024201520 , MERCEDES A002420152005 , MERCEDES A0054200220 , MERCEDES 0014209420 , MERCEDES 0014209820 , MERCEDES 0024201520 , MERCEDES 002420152005 , MERCEDES 0054200220
Verschleisswarnkontakt: für Verschleißwarnkontakt vorbereitet
WVA Nummer: 21153
Ausführung: Greenstuff 2000er-Serie

EBC Greenstuff™ Bremsbeläge

Durch die Wahl eines EBC Greenstuff™ Bremsbelages ist es für jeden Fahrzeugbesitzer möglich, eine schnelle und kostengünstige Verbesserung der Bremsleistung bei weniger Bremsstaub zu erzielen. Die meisten Greenstuff Bremsbeläge besitzen eine ECE R90 Freigabe.

Aramid Bremsbeläge für verbesserte Bremswirkung und wenig Bremsstaub, der nicht aggressiv und leicht zu entfernen ist. Volle Bremskraft auch bei kalter Bremse. Arbeitstemperatur bis 650°C.

  • Aramid Bremsbelag für mehr Bremskraft
  • volle Bremskraft auch bei kalter Bremse
  • wenig und nicht aggressiver Bremsstaub (sehr leicht zu entfernen)
  • einzigartige Brake-In™ Beschichtung für optimales Einbremsen
  • mit resistenter, eingebrannter Hochglanzbeschichtung
  • Arbeitstemperatur: dauerhaft bis 400°C / kurzfristig bis 600°C
  • Satz für die komplette Achse: ja / REG90: ja
  • Artikel in der Ausführung PUR, GFK, ABS werden unlackiert geliefert.
    Eine Lackierung dieser Teile ist vor der Endmontage erforderlich.
    Artikel in der Ausführung ABS Carbon-Look, strukturiert (schwarz matt) und schwarz-glänzend haben eine Finish-Oberfläche und müssen nicht mehr lackiert werden.

    Artikel mit einer ABE, ECE, EG oder TÜV Freigabe sind eintragungsfrei
    Artikel mit einem Teilegutachten müssen nach §19.3 bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA...) eingetragen werden.
    Artikel mit einem Materialguachten oder ohne Gutachten können per §21 eingetragen werden, hier liegt die Eintragung im Ermäßen des Prüfers.

    Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

    Initiative: Fairness im Handel

    Mitglied der Initiative "Fairness im Handel".
    Informationen zur Initiative: https://www.fairness-im-handel.de