Rarität! Kleines Krokodil aus Bayern!

E 70.2 mit Bauzug - Kranwagen - Schutzwagen in DB-blaugrau lackierter Ausführung der 40/50iger Jahre.

Einmalige Sonderserie. Geländer vollständig unbeschädigt!

Artikel wurde immer in Kassete aufbewahrt und in größeren Abständen bewegt!

Hinweis: am Schutzwagen wurde ein fehlender Puffer durch ähnlichen ersetzt, am gedeckten Güterwagen sind minimale Abbrüche. Rungenwagen auf Bild 2 mit LKW ist nicht Teil des Angebotes!

Orginal-Kleinteile liegen bei.

Als Dreingabe noch dabei, ein Geländerset der Lok - rares Ersatzteil!

Beschreibung:

Die Bayerische Staatsbahn bestellte 1913 bei Krauss und BBC zwei Lokomotiven für den Transport von Güterzügen. Durch den ersten Weltkrieg wurden die Lokomotiven aber erst 1920 als EG 2 20 221 und 20 222 ausgeliefert . Die Deutsche Reichsbahn (DRG) führte die beiden Maschinen ab 1927 in der Baureihe E 70.2 als E 70 21 und E 70 22 weiter. Nach dem Krieg wurden die Lokomotiven von der Deutschen Bundesbahn übernommen und schließlich 1950 bzw. 1951 ausgemustert. Die Auslieferungslackierung der EG 2 war braun. Später wurden die Maschinen in graublau und grün umlackiert.


Stelle noch mehrere Trix-Express-Loks/Wagen aus verschiedenen Epochen ein, gerne können Sie sammeln und der Versand erfolgt gemeinsam.

Alles Weitere, das eventuell noch auf den Bildern, außer dem bzw. den beschriebenem bzw. beschriebenen Artikel bzw. Artikeln zu sehen ist, ist kein Bestandteil des Angebotes. Die Bezeichnung ist rechtlich geschützt. Die Benutzung der Warenzeichen dient lediglichzur eindeutigen Identifikation der Ware und soll keine Verletzung derSchutzrechte darstellen. Bilder sind Teil der Artikelbeschreibung.Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschlußjeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einenPrivatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen.Der Käufer erklärt sich damit einverstanden auf Garantie, Rücknahme,Minderungen sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu verzichten. (§312 d. Abs.4Nr.5 BGB) und erkennt dies mit seinem Kauf an! Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Verkaufsauktion stehen, ansonsten haftet derVerkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.