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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Naßau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden, Herr zu Lahr, Wießbaden und Idstein [et]c u. des Königlich-Pohlnischen weisen Adler-Ordens Ritter [et]c. [et]c. Fügen hiermit zu wissen: [...] Cammer-Ordnung.

Karl von Nassau-Usingen (1712-1775):

Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Naßau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden, Herr zu Lahr, Wießbaden und Idstein [et]c u. des Königlich-Pohlnischen weisen Adler-Ordens Ritter [et]c. [et]c. Fügen hiermit zu wissen: [...] Cammer-Ordnung.


s.l. [Biebrich] s.i., 1771. (7) Seiten. Quart (32 x 21 cm). Rückenbroschur.

Sprache: Deutsch

Bestell-Nr: 150654

Bemerkungen: *Die Verordnung regelt die Abgaben an Geld, Früchten und anderen Naturalien. - Im Alter von sechs Jahren stirbt sein Vater, die Mutter, Fürstin Charlotte Amalie, übernimmt die Vormundschaft für die beiden unmündigen Söhne. 1734 erklärt Kaiser Karl VI. die Erbprinzen für volljährig. Sie teilen das Land. In seiner Regierungszeit versucht Karl in den verbliebenen Ländereien, die 'modernen' Gesetze seiner Mutter weiterhin durchzusetzen. Bis heute ist sein Verbot des Kaffeetrinkens bekannt, wobei es ihm wohl weniger um Gesundheit ging. Er befürchtet eher, dass durch den Import der Kaffeebohnen sehr viel Geld ins Ausland gehen würde. minimal stockfleckig, sonst sehr schön.

Schlagworte: Verordnung Frucht Jahres-Rechnung liquide Kellerey Intraden Steuern Nassau Saarbrücken Wiesbaden Deutschland Germany

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