Die Rückspulhebel ist abgebrochen, dennoch lässt sich der Film problemlos zurückspulen. Der Belichtungsmesser funktioniert nicht. Von diesen beiden Mankos abgesehen, befindet sich die Kamera in einem äußerlich sehr guten Zustand.

Es findet die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG Anwendung. Die Mehrwertsteuer kann daher nicht ausgewiesen werden.