KAW Pluskit Fahrwerk ca. 35mm/ 35mm für Honda Legend Limousine + Coupe (KA3/KA4) 2180-6045

max. Achslast VA/ HA: /
Tieferlegung ca. VA/ HA: 35mm/ 35mm

Das K.A.W. PlusKit-Komplettfahrwerk ist eine Kombination aus K.A.W. Springkit Federn mit sportlich komfortablen KAW-Dämpfern. Alltagstauglichkeit und sportliche Tieferlegung werden hier perfekt vereint, da Federn und Dämpfer aufeinander und speziell auf das jeweilige Fahrzeug (Fzg., Typ, Motor, CarHifi etc.) abgestimmt sind. Optimale Fahrleistungen werden hier erzielt. Die K.A.W. PlusKit-Komplettfahrwerke werden von unseren hochqualifizierten Mitarbeitern eigens für den Straßenverkehr entwickelt. Immer nach der Devise: "Soviel Komfort wie möglich und soviel Sportlichkeit wie nötig!" Ergebnis: Perfekt auf das jeweilige Fahrzeug abgestimmte Komplettfahrwerke. Selbstverständlich steht auch bei der Entwicklung der Sportfahrwerke der Qualitätsanspruch unseres Unternehmens immer im Vordergrund.

Fahrzeug: Honda Legend Limousine + Coupe (KA3/KA4 )
Motor: 2.7i 24V
Baujahr: 01.1988 - 12.1990
max. Achslast VA/ HA: /
Tieferlegung ca. VA/ HA: 35mm/ 35mm
Zulassung: OHNE TÜV
Hinweis:

Die mm-Angaben der Tieferlegung sind ca.-Werte, die je nach Alter, Ausstattung und Ausführung des Fahrzeuges nach oben oder unten variieren können (Motor, Originalfahrwerk, Getriebe, Anhängekupplung, Limousine, Kombi, spezielle Einbauten, ...) Die Werte beziehen sich auf den Neuzustand des Fahrzeuges mit Standardfahrwerk. Bei Fahrzeugen mit Original-Sportfahrwerk beträgt die Tieferlegung entsprechend weniger.

Abbildung dient als Beispiel

Lieferzeiten sind Richtwerte, keine garantierten Angaben, Versand erfolgt in den meisten Fällen früher als angegeben.

Artikel in der Ausführung PUR, GFK, ABS werden unlackiert geliefert.
Eine Lackierung dieser Teile ist vor der Endmontage erforderlich.
Artikel in der Ausführung ABS Carbon-Look, strukturiert (schwarz matt) und schwarz-glänzend haben eine Finish-Oberfläche und müssen nicht mehr lackiert werden.

Artikel mit einer ABE, ECE, EG oder TÜV Freigabe sind eintragungsfrei
Artikel mit einem Teilegutachten müssen nach §19.3 bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA...) eingetragen werden.
Artikel mit einem Materialgutachten oder ohne Gutachten können per §21 eingetragen werden, hier liegt die Eintragung im Ermäßen des Prüfers.

Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

Initiative: Fairness im Handel

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Informationen zur Initiative: https://www.fairness-im-handel.de