Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung
Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schaden­ersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahr­lässig­keit oder Vorsatz bleibt unbe­rührt.


Beim Versendungskauf ist der Gefahrübergang in § 447 BGB geregelt. Danach trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache, sobald der Verkäufer die Ware an das Transportunternehmen übergeben hat.