Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung
Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadenersatz wegen
Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt
unberührt.
Beim Versendungskauf ist der
Gefahrübergang in § 447 BGB geregelt. Danach trägt der Kunde die Gefahr des
Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache, sobald der Verkäufer die Ware
an das Transportunternehmen übergeben hat.