Inverter-Technologie
Stromerzeuger mit Inverter-Technologie liefern sauberen Strom in hoher Qualität. Die Stromversorgung hochempfindlicher Geräte wie z.B. Computer, Fernseher wird somit gewährleistet. Gegenüber herkömmlichen Modellen haben sie auch noch eine geringere Geräuschentwicklung, niedrigeres Gewicht und höhere Kraftstoffeffizenz.
Wesentliche Merkmale des Honda Stromerzeugers:
Vorteile der gekapselten Stromerzeuger der Honda EU Reihe:
Technische Daten:
max. Leistung (230V): 2,2 kVa
Dauerleistung (230V): 1,8 kVA
Spannungsregelung: Inverter
Stromstärke (Überlast): 7,8 A
Schutzart: IP 23
Gleichstromausgang: 12 V/8,3 A Ladestrom
Steckdosen: 2x Schuko
Besonderheiten: Ökoschaltung, Parallelbetrieb möglich
Motortyp: GXR 120
Nennleistung/Nenndrehzahl: 1,92 - 2,25 kw bei 4300 - 5000 U/min
Tankinhalt: 3,6 l
Betriebsdauer bei Volllast: 3,53 h (9 h bei Ökoschaltung)
Schallleistungspegel LWA (2000/14/EG I/II): 81 - 90 db (A)
Schalldruck bei 7 m: 53 - 59 db (A)
Abmessungen (LxBxH): 510 x 290 x 425 mm
Gewicht: 21,1 kg
Ausstattung: Ölmangelanzeige, Überlastanzeige
Geräuschpegel
Die gekapselten Stromerzeuger sind die leisesten auf dem Markt. Folgend ein Vergleich von alltäglichen Geräuschen:
Honda Stromerzeuger als Notstromabsicherung:
Bei der Auswahl des Stromerzeugers zur Notstromabsicherung im Haus müssen die Gegebenheiten berücksichtigt werden. So finden sie folgend Beispiele für typische Anwendungen und deren benötigten Leistung
Notstromabsicherung:
Camping / Freizeit
Garten
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Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb
von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
1. Alle Elektrogeräte, die in
privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und Elektronikgeräten.
2. Die Besitzer von Altgeräten
haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
3. Altbatterien
und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle
vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
4. Vertreiber
nach § 17 ElektroG, das sind diejenigen, die mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte
von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind zur unentgeltlichen Rücknahme
von Altgeräten wie folgt verpflichtet:
a. Bei dem Erwerb eines neuen
Elektro- oder Elektronikgerätes sind rücknahmepflichtige Vertreiber
verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Ort der Abgabe ist auch
der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung
die Abgabe erfolgt.
b. Auf Ihr Verlangen nehmen
Vertreiber auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich
zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräte art.
c. Soweit der Vertrag über die
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, ist die unentgeltliche Abholung auf
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2
(Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 Quadratzentimeter
enthalten) und 4 (Großgeräte) beschränkt. Die Rücknahme für Elektro- und Elektronikgeräte der
Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) und Altgeräten
mit einer Abmessung von bis zu 25 Zentimeter ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zu Ihnen zu gewährleistet. Eine
Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet
sich unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
5. Für den
privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt
oder Gemeinde, zum Beispiel
auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil, möglich. Außerdem können Sie, soweit dies in Ihrer Kommune
angeboten wird, eine Abholung der Altgeräte bei der Sperrmüllentsorgung beantragen oder
Kleingeräte in Sammelcontainern auf öffentlichen Plätzen entsorgen.
6. Wir möchten
Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen
personenezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen.
7. Wir sind
außerdem dazu verpflichtet, Sie über die jährlichen Informationen in Bezug auf
die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz
1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu informieren. Diese können Sie hier
einsehen:
https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
Die bei uns erworbene Menge an Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl nehmen wir als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück. Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Öl-Wechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle. Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse. Sie können das gebrauchte Öl bzw. Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßige anfallende ölhaltige Abfälle persönlich bei uns abgeben. Alternativ können Sie bei Übernahme der Versandkosten den Versand per Post wählen. Bitte achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende Behältnisse zu verwenden.
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