Eureka Mignon SPECIALITA Espressomühle mit Stahl - 55mm Scheibenmahlwerk inklusive Starter Kit

Lieferumfang:

- Eureka Specialita
- 5 Jahre Geräteschutz*
- JoeFex / Concept Art Espresso Shotglas

- Concept Art Tamping Matte S
- 250 Gramm italianfoodlovers.de Caffé Italiana Kaffeebohnen



Produktbeschreibung
Eureka New Mignon Specialita Kaffeemühle


Im Inneren der Eureka New Mignon Specialità befindet sich die bewährte Technik der bekannten und vielfach genutzten Mignon MCI. Doch diese erstrahlt nun in einem neuen, innovativen Gehäuse. Zudem arbeitet die Maschine leiser und ist mit einem praktischen Display samt Steuerung und Programmierung für zwei Einstellungen ausgestattet.



Eureka New Mignon Specialita: Die wichtigsten Funktionen zusammengefasst:

Das Design

Das Design der neuen Espressomühle Eureka Mignon Modelle erinnert stark an das der Vorgängerversion, der Dauerbrenner Eureka Mignon MCI. Dennoch wirkt es etwas moderner und frischer. Technisch wurden viele Funktionen übernommen, es sind aber auch einige hinzugekommen. Es handelt sich bereits um die dritte Version der Eureka Mignon, die den NamenEureka New Mignon Specialità trägt. Die wohl größten Unterschiede zur Perfetto sind die der Aufnahme des Siebträgers dient die 55mm großen Mahlscheiben und die nun vorhandene einstellbare „Handfree-Auflage“, die der Aufnahme des Siebträgers dient. Durch sie können Sie mit der Eureka New Mignon Specialita professionell arbeiten, ohne während des Mahlvorgangs immer den Siebträger festhalten zu müssen.


Die Geschwindigkeit

Die Eureka Mignon Specialità verfügt über 55 Millimeter große Mahlscheiben, die damit fünf Millimeter größer sind als bei den anderen Versionen Silenzio und Perfetto. Dadurch arbeitet diese Espressomühle deutlich schneller als die Vorgänger. Die Eureka New Mignon Specialita stellt in der Sekunde ungefähr 1,4 bis 1,8 Gramm feines Espresso Mahlgut her, bei der Vermahlung von "normalem" Filterkaffee werden ganze 1,9 bis 2,5 Gramm verarbeitet.

Auch in diesem Punkt hat der Hersteller noch einmal zugelegt. So eignet sich die Eureka New Mignon Specialita unter anderem auch für Personen, die jeden Trag große Mengen an Kaffee produzieren.

Stufenlos den Mahlgrad perfekt einstellen


Die von Eureka patentierte 4-Punkt-Aufhängung des Mahlwerkes ermöglicht eine stufenlose Einstellung des Mahlgrades über einen gut erreichbaren Drehknopf am Gehäuse. Die Eureka New Mignon Specialita ist durch das innovative und gleichzeitig robust gebaute Mahlwerk einfach zu reinigen und auch unerwünschte Fremdkörper können sehr einfach entfernt werden.

Doppel Digitaltimer


Der Digital Timer im Touchscreen Display hilft Ihnen die konstante Menge für 1- und 2- Tassenbezüge zu programmieren. Nach dem Drücken der Taste im Display wird in den Siebträger immer die perfekte Menge gemahlen (Für 1 Tasse meist 8-9 Gramm, für 2 Tassen ca. 14-18 Gramm). Optional kann die Mignon Specialita auch auf manuellen Bezug gestellt werden, für die Profis unter den Hobby Barista.



Produktdetails:

Besondere Merkmale:
- modifizierte Siebträgerhalterung (auch abnehmbar und stufenlos verstellbar)

Features:
- mit Programmierbarem Timer für 1- und 2-Tassen per digital Touchscreen
- Gewicht: 5,6 KG (Versandgewicht: ca. 7kg)
- Produktion: Made in Italy (Italien) by Eureka Conti Valerio srl.


Mühlentyp:
- Scheibenmahlwerk
- Umdrehungen pro Minute: 1350 Umdrehungen/min
- Mahlscheiben: wärmeabsorbierender Stahl
- Durchmesser der Mahlscheibe: Ø55 mm
- Gehäusematerial/-farbe: Alu/Kunststoff chrom
- Metallauswurfschacht Nase in Chrom oder schwarz
- Dosierung: automatisch über die Timerfunktion möglich
- Siebträgeraufnahme: Siebträger kann eingehängt werden und ist höhenverstellbar

Abmessungen: 
H:35 x B:12 x T:18 in cm

Mahlgeräusch: wohltönend leise, deutlich leiser als die Eureka Mignon MCI

Kontrollanzeige: ein/aus mit Umschalter
Timer: Digital Display
Bohnenbehälter: aus hochwertigem Kunststoff, abnehmbar mit einem Verschlussmechanismus unten
Mahlgrad: stufenlos einstellbar durch einfaches drehen
Bohnenbehälter Inhalt: 300 Gramm


Hinweis: Bitte beachten Sie das die Mühle im Werk einen Probelauf in der Qualitätskontrolle durchläuft und es zu sichtbaren Kaffee/Kaffeepulverresten kommen kann, dies ist im Sinne der Qualitätssicherung eine wichtige Maßnahme und stellt keinen Reklamationsgrund dar.



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1. Art der Garantieverlängerung

Der Garantieverlängerung liegt eine Elektronikversicherung zugrunde, mit der das gekaufte Gerät, durch Bezahlung einer einmaligen Prämie, gegen Herstellungs-, Konstruktions- und Materialfehler, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrags nach der gesetzlichen Gewährleistung am Gerät eintritt.

2. Höhe der Prämie

Die Höhe der zugrundelegenden Prämie richtet sich nach Art und Beschaffenheit des Gerätes und ist nicht rückerstattbar.

3. Was ist versichert

Versichert sind die, auf der Rechnung mit der Versicherungsprämie aufgeführten, Geräte gegen Konstruktionsfehler, Materialfehler, Herstellungsfehler und sonstige Mängel, die auf einen der genannten Fehler zurückzuführen sind.

4. Was ist nicht versichert

Nicht versichert sind insbesondere Fehler oder Schäden, welche keine Herstellungs- Konstruktions- und Materialfehler sind. Dies gilt insbesondere für Verschleiß- und Verbrauchsmaterialien.

Es sind ausschließlich unmittelbare Sachschäden am versicherten Gerät abgesichert.

Für Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht kein Versicherungsschutz.

Auch ist ausschließlich der verkaufte Gegenstand abgesichert. Evtl. Kosten des Versandes, der Aufbewahrung oder der Sicherstellung sind kein Teil des Versicherungsschutzes.

Nicht versichert sind Geräte, die gewerblich genutzt aber lt. Hersteller hierfür nicht konstruiert wurden.

Nicht Versichert sind Standschäden, die durch unsachgemäße Lagerung des Gerätes entstehen.

Genauere Erläuterung:

Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen insbesondere keine Entschädigung für Schäden,

a) durch Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) bei leichter und grober Fahrlässigkeit

b) durch Vorsatz,

c) durch einen Dritten (der Familienverbund sowie im Haushalt lebende Familienangehörige sind nicht Dritte im Sinne dieser Bedingungen),

d) durch Eigentumsdelikte,

e) durch höhere Gewalt oder durch Tiere,

f) durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der Vorschriften des Herstellers (siehe Betriebsanleitung),

g) durch Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler vor Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers oder des Verkäufers,

h) für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw. haftet,

i) durch Abnutzung und Verschleiß sowie Kosten für Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten

j) durch Fall, Sturz und Bruch,

k) durch Wasser, Feuchtigkeit und Nässe außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs des Gerätes, l) durch witterungsbedingte Feuchtigkeit und Wasser,

m) durch Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,

n) durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,

o) durch Sturm, Frost, Hagel, Steinschlag, Überschwemmung,

p) durch Serienfehler,

q) durch Erdbeben, Kriege, kriegsähnliche Ereignisse, Terror, Kernenergie oder nukleare Substanzen,

r) die als kosmetische Schäden gelten, wie z.B. Kratzer, Dellen, Farbveränderungen, usw.

s) durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren,

t) durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle,

u) Kalkschäden aller Art

v) durch sportliche Betätigung,

w) durch gewerbliche Nutzung, wenn das Gerät dafür vom Hersteller nicht explizit frei gegeben ist, x) durch nicht sorgsame Aufbewahrung

Der Versand ist auch hier kein Teil des Vertrags.

5. Pflichten des Versicherungsnehmers bzw. des Anwenders

Der Versicherungsschutz ist vollständig beim Einkauf der Waren zu fakturieren und zu begleichen. Mit Zahlung der Prämie kommt der Vertrag rechtswirksam zustande. Das versicherte Gerät ist (auch während des Transportes) ordnungsgemäß, sorgfältig, sicher und nach den Herstellerangaben zu gebrauchen und aufzubewahren.

Eine Verletzung dieser Obliegenheiten führt bei grober Fahrlässigkeit zum teilweisen oder vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.

Bei Eintritt des Versicherungsfalles ist der Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Schaden ist dem Fachhändler unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen) schriftlich zu melden. Dem Versicherungsgeber ist jede Auskunft zum Schadenfall unverzüglich zu erteilen. Sämtliche Informationen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, sind vollständig und wahrheitsgetreu, gegenüber uns, sofort anzugeben.

Eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

6. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Kaufes des Elektrogerätes vom Benutzer.

Im Versandhandel gilt hierbei der Tag des Versandes.

Der Versicherungsschutz endet 5 Jahre nach dem Beginn des Versicherungsschutzes.

Im Falle eines Totalschadens endet der Versicherungsschutz mit der Anerkennung oder Ablehnung des Schadenersatzes.

Der Versicherungsschutz kann mit dem Gerät weitergeben werden, wenn dem neuen Eigentümer alle erforderlichen Unterlagen (Originalrechnung!) weitergegeben werden.

7. Leistungsumfang

Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen, insbesondere Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe.

Der Versicherer leistet keine Entschädigung für

a) Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären,

b) Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen,

c) Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie,

d) Kosten für Verbrauchsmaterialien aller Art.

7. Personalisierung

1) Die Geräteschutzverlängerung ist personalisiert und daher kein Widerruf / Gutschrift möglich.


Ist das Gerät wirtschaftlich nicht wiederherstellbar (Totalschaden), wird nach Wahl des Versicherers entweder mit einem bis zur Höhe des Versicherungswertes oder mit einem technisch gleichwertigen Ersatzgerät entschädigt. Eine Auszahlung der Entschädigung in bar ist nicht möglich. Der Versicherungswert ist der auf dem Kaufbeleg genannte Gerätepreis abzüglich 10% des Gerätepreises pro, seit dem Kaufdatum abgelaufenem, Jahr. Obergrenze der Entschädigung ist der Versicherungswert, wobei bereits geleistete Entschädigungen für Vorschäden (z.B. Mehrfachreparaturen) mitgerechnet werden. 


Die Versandkosten für Hin- und Rückversand sind im Garantiefalle vom Kunden zu tragen.


Insbesondere aber Kalkschäden bei Maschinen, oder Schäden durch Feuchtigkeit bei Mühlen, sind keine Garantiefälle! 

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