Modellbauspaß mit dem Schreiber-Bogen Kartonmodellbau Graf Zeppelin D-LZ 127


Am 2. Juli des Jahres 1900 erhob sich das erste Zeppelin-Luftschiff LZ 1 von einem schwimmenden Floß auf dem Bodensee bei Manzell in den Himmel. Sein Erfinder, Graf Ferdinand von Zeppelin, hatte sich bereits 1873 mit der Idee eines Luftschiffes beschäftigt, konnte sie aber erst nach Beendigung seiner Militärlaufbahn verwirklichen. Eine Sachverständigen-Kommission, von Kaiser Wilhelm II. berufen, lehnte Zeppelins Pläne für den Bau eines Starr-Luftschiffs aus sicherheitstechnischen Gründen ab. So war Graf Zeppelin gezwungen, andere Finanzierungsmöglichkeiten ausfindig zu machen. Er gründete 1898 eine "Aktiengesellschaft zur Förderung der Luftschifffahrt" mit ca. 800.000 Mark Startkapital. Etwa die Hälfte davon steuerte der Graf aus seinem Privatvermögen bei. So konnte schließlich der LZ 1 gebaut werden. Die Finanzierung weiterer Bauvorhaben blieb jedoch problematisch. Nachdem die "Gesellschaft zur Förderung der Luftschifffahrt" wegen Kapitalmangels aufgelöst war und auch mehrere öffentliche Spendenaufrufe nicht den erwünschten Erfolg hatten, investierte Zeppelin wieder sein Privatvermögen. Der württembergische König Wilhelm II. unterstützte seine Pläne, indem er ihm den Ertrag einer Lotterie von 130.000 Mark zur Verfügung stellte. Außerdem steuerte die Reichsregierung 50.000 Mark bei, sodass ein zweites Luftschiff, LZ 2, gebaut werden konnte. Auch die Militärverwaltung interessierte sich nun für Zeppelins Luftschiffe. Für 3 Mio. Mark erwarb sie den LZ 3 als Heeresluftschiff. Bis 1913 war es im Einsatz.

Abmessungen (LxBxH): 59,0 x 8,0 x 8,0 cm

Schwierigkeitsgrad: 3 (sehr schwierig)

Maßstab: 1:400

Anzahl der Bogen: 3,5

Material: Papierkarton

Außerdem benötigen Sie: Papierschere, Klebstoff

Hilfreiche Werkzeuge: Bastelskalpell, Falzbein, kleine Klammern und Nadeln zum Fixieren

Achtung! Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Verschluckbare Kleinteile. Erstickungsgefahr!

 

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Batteriegesetzhinweise - Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: ArteDhio GmbH, Geb. 222, Brunhamstrasse 21, 81249 München

2. Bedeutung der Batteriesymbole Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“

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