EBC Greenstuff™ Bremsbeläge DP22150 für Audi A1 Sportback GBA 35 TFSI Sportback - Beläge vorne für TRW Bremssystem, für Bremsscheibendurchmesser 312 mm

Fahrzeug: Audi A1 Sportback GBA 35 TFSI Sportback
Baujahr: 18-
Motor: 110 kW/ 150 PS/ 1495 ccm/ DADA
Antrieb: Frontantrieb
HSN/ TSN: 0588 BNP

Fahrzeug: Audi A1 Sportback GBA 35 TFSI Sportback
Baujahr: 18-
Motor: 110 kW/ 150 PS/ 1495 ccm/ DADA
Antrieb: Frontantrieb
HSN/ TSN: 0588 BNP
Einbauort: Beläge vorne für TRW Bremssystem, für Bremsscheibendurchmesser 312 mm
Zulassung: mit R90
OE Nummer: AUDI 8V0698151 , AUDI 8V0698151A , AUDI 8V0698151B , VW 8V0698151 , VW 8V0698151A
Verschleisswarnkontakt: für Verschleißwarnkontakt vorbereitet
WVA Nummer: 25683 , 25684 , 25086
Ausführung: Greenstuff 2000er-Serie

EBC Greenstuff™ Bremsbeläge

Durch die Wahl eines EBC Greenstuff™ Bremsbelages ist es für jeden Fahrzeugbesitzer möglich, eine schnelle und kostengünstige Verbesserung der Bremsleistung bei weniger Bremsstaub zu erzielen. Die meisten Greenstuff Bremsbeläge besitzen eine ECE R90 Freigabe.

Aramid Bremsbeläge für verbesserte Bremswirkung und wenig Bremsstaub, der nicht aggressiv und leicht zu entfernen ist. Volle Bremskraft auch bei kalter Bremse. Arbeitstemperatur bis 650°C.

  • Aramid Bremsbelag für mehr Bremskraft
  • volle Bremskraft auch bei kalter Bremse
  • wenig und nicht aggressiver Bremsstaub (sehr leicht zu entfernen)
  • einzigartige Brake-In™ Beschichtung für optimales Einbremsen
  • mit resistenter, eingebrannter Hochglanzbeschichtung
  • Arbeitstemperatur: dauerhaft bis 400°C / kurzfristig bis 600°C
  • Satz für die komplette Achse: ja / REG90: ja
  • Artikel in der Ausführung PUR, GFK, ABS werden unlackiert geliefert.
    Eine Lackierung dieser Teile ist vor der Endmontage erforderlich.
    Artikel in der Ausführung ABS Carbon-Look, strukturiert (schwarz matt) und schwarz-glänzend haben eine Finish-Oberfläche und müssen nicht mehr lackiert werden.

    Artikel mit einer ABE, ECE, EG oder TÜV Freigabe sind eintragungsfrei
    Artikel mit einem Teilegutachten müssen nach §19.3 bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA...) eingetragen werden.
    Artikel mit einem Materialguachten oder ohne Gutachten können per §21 eingetragen werden, hier liegt die Eintragung im Ermäßen des Prüfers.

    Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

    Initiative: Fairness im Handel

    Mitglied der Initiative "Fairness im Handel".
    Informationen zur Initiative: https://www.fairness-im-handel.de