Privatverkauf, keine Gewährleistung, keine Rücknahme
Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewähr leisten müssen wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich für meine privat verkauften Artikel keine Gewährleistung und keine Rücknahme übernehme.
Mit Ihrer Kaufabsicht erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie/Rücknahme bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten!