Und
nun noch die üblichen Hinweise:
Ich
bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die
nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von
einem
Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen
Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit
Abgabe
eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und
akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine
Versteigerung
im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden
kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht.
Da
es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes
eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie
und
Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.
Abmahnung
– Schutzrechte – Marken - Anwalt:
Ich
bin auf der Auktionsplattform Ebay nicht unternehmerisch tätig, sondern verkaufe
hier gebrauchte Gegenstände,