PZG-M WS


Pendelzugsteuerung, Pendelzugautomatik, Pendelzugmodul Wechselstrom


Angeboten wird eine Pendelzugsteuerung, PZG-M WS, für Wechselstrombahnen im Analogbetrieb, 50 Hz. Das PZG-M WS ermöglicht einen automatisierten Pendelzugbetrieb zwischen zwei Endbahnhöfen. Nur zu betreiben mit Loks die über mechanische Umschalter verfügen und die nicht mit elektronischen Umschaltern oder eingebauten Decodern arbeiten! Es handelt sich hierbei um original verpackte Neuware der Fa. IEK mbH. 


Der Anschluß gestaltet sich recht einfach. Es kann ein normaler Kombitrafo mit einer Festspannung und einer einstellbaren Fahrspannung benutzt werden, z.B. Märklin* Art.-Nr. 66470 o.ä. Zur korrekten Funktion des Moduls  benötigen Sie einen Streckenabschnitt der elektrisch in drei Teile aufgeteilt ist. Zwei kürzere Abschnitte für die Endbahnhöfe A+B sowie einen längeren Abschnitt für die Fahrstrecke zwischen den Bahnhöfen, Abschnitt C. Es muß lediglich jeweils der Mittelleiter unterbrochen werden. Die Masse wird nur einmal zentral an den gesamten Gleisbereich angeschlossen.

 

Befährt der Zug die Bahnhofsbereiche A oder B, sind diese zunächst stromlos so daß der Zug anhält. Das Modul erkennt durch integrierte Gleisbesetztmelder wenn sich ein Zug ( Stromverbraucher) in den Endstellen für die Bahnhöfe, Bereich A+B befindet. Nach der eingestellten Zeit wird dann ein Spannungsimpuls von ca. 1 sec. generiert durch den die Lok die Fahrtrichtung ändert. Anschließend wird der abgetrennte Bereich, A und B, mit Spannung versorgt. Dadurch fährt der Zug in entgegengesetzte Richtung wieder los. Erreicht er dann den anderen Endbahnhof, so bleibt er wieder stehen. Nach der eingestellten Zeit wird wiederum zunächst der Spannungsimpuls zur Umschaltung generiert und anschließend das abgetrennte Gleisstück mit Spannung versorgt. Auf diese Weise ergibt sich dann der vollautomatische Pendelzugbetrieb. 


Die Umschaltzeit (Laufzeit) des Moduls beginnt erst dann zu zählen, wenn ein Zug in einen der Bahnhöfe, A oder B einfährt. Sie betrifft nur die Standzeit des Zuges in einem der Bahnhöfe und ist mit einem Potentiometer einstellbar. Die Zeit  kann stufenlos von ca. 11 sec. bis ca. 2 min eingestellt werden. Wird der Zug manuell auf freier Strecke angehalten, so ist die Standzeit in den Endbahnhöfen davon nicht betroffen. Die Gesamtzeit des Pendelns verlängert die Laufzeit entsprechend der Zeit, die der Zug dort stehen bleibt. Das Modul beginnt erst dann an zu arbeiten wenn der Zug wieder in den Endbereich A oder B einfährt. So ist es möglich einen Zwischenhalt einzurichten der z.B. von einem externem Signal mit Fahrstromschalter gesteuert wird.


Aufgrund der durchdachten Konstruktion des Moduls sind zum Betrieb der Pendelzugstrecke keinerlei externe Kontakte, Sensoren etc. erforderlich. Der Anschluß an die Gleise und die Versorgungseinheit reicht. Auch sind keinerlei Außenbeschaltungen am Gleis etc. erforderlich. Zudem kann ein handelsüblicher Kombitrafo, mit Fahrspannung und Festspannung, verwendet werden.

Die Relaiskontakte können Ströme von 2 A schalten. Insofern ist das PZG-M WS einsetzbar für alle Spurweiten, von Z bis Spur I.

Eine Steuerung für Lichtsignale ist auch vorgesehen. Es kann dirket ein handelsübliches, zweibegriffiges Lichtsignal mit gemeinsamen Pluspol, z.B. Viessmann* Art.-Nr. 4011, angeschlossen werden. Fährt der Zug in einen der Bahnhöfe ein steht das Signal auf Halt. So lange sich der Zug in einem der Bahnhöfe aufhält ist das Signal weiterhin auf Halt gestellt. Bei Abfahrt in die Gegenrichtung wird es dann auf Fahrt gestellt. Hat der Zug den Bahnhof verlassen, wird es wieder auf Halt gestellt.

 

Technische Daten:

Baustein 

Versorgungsspannung für die Funktion des Moduls :  16-18 V Gleich- oder Wechselspannung

Fahrspannung: max. 16 V Wechselspannung

Umschaltimpuls: ca. 24 V effektiv

Geeignet für Spurweiten von Z - Spur I 

Standzeit in den Bahnhöfen: Stufenlos einstellbar, von ca. 11 sec.- 2 min.

Max. Fahrstrom:  2 A

Platinenmaße (LxBxH): ca. 78 x 68 x 23 mm


* Die hier genannten Namen können eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Firmen sein. Aufgrund der lediglichen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Waren- und Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt ist.

 

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