Hinweise zum Batteriegesetz
Hinweis zur Entsorgung von
Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die
Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an
sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie
sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit
eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können
Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort
abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von
Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung
auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in
unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien
vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an
uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der
folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Ilmbay-Store
Jens Schulz
Weimarer Str. 41
98693 Ilmenau
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s.
u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien
nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr
als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent
Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich
unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils
eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium,
"Pb" steht für Blei, und "Hg" für
Quecksilber.“
3. Starterbatterien
Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden
Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet,
gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich
Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der
neuen Starterbatterie dem Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie
zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Starterbatterie einen
Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom
öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle,
hat sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung
bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit,
diese Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des
Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde
seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung
des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben. (Auf Grund der
Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Batterie an den Verkäufer
nicht zulässig.)
Batterie Pfandgutschein als PDF zum
ausdrucken HIER
KLICKEN