Das PPS Solar flex der a-TroniX Serie ist ein biegsames Solarpanel, welches sich optimal an gewölbten Oberflächen anbringen lässt und sich perfekt anpasst.
Es ist wasserdicht, kratzfest und durch die spezielle ETFE-Beschichtung auf beiden Seiten des Panels vor Witterungen wie Hagel geschützt. Dies garantiert eine lange Lebensdauer. Das Sondermaterial bewirkt, dass die Reflexion von Sonnenlicht reduziert und dadurch mehr Licht aufgenommen und in Energie umgewandelt wird.
Die flexiblen Solarmodule sind ca. 50% leichter als ein herkömmliches festes Modul. Sie tragen nicht auf und verursachen somit kaum Windgeräusche.
Durch die Möglichkeit der Befestigung an den vorhandenen Ösen des Moduls kann das Solarpanel beispielsweise auch für die Montage auf dem Balkon, auf einer Terrasse oder an einem Gartenzaun verwendet werden.
Photovoltaik Panel: 100W
Solarzellen: Monokristtallin
Max. Leistungsspannung: 20V
Max. Leistungsstrom: 5A
Kurzschlussstrom: 5,3A
2 Stück 0.9 m 2.5mm² einadriges Kabel mit MC4-Stecker
Wenn Sie mit uns zufrieden sind würden wir uns über eine positive Bewertung freuen.
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*Hinweise zur Mehrwertsteuerbefreiung:
Nach der Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (neu) ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Mehrwertsteuer mehr anfällt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
· die Lieferungen von Solarmodulen erfolgt an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, des Speichers, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
· Betreiber der Photovoltaikanlage sind die natürlichen Personen, juristischen Personen oder Personenzusammenschlüsse, die dem Grunde nach zum Leistungszeitpunkt als Betreiber im MAStR (Marktstammdatenregister) registrierungspflichtig sind. Die tatsächliche Registrierung im MAStR (z. B. im Falle von Balkonkraftwerken) ist für die Betreibereigenschaft nicht maßgeblich.
· Sie erbringen uns gegenüber den Nachweis, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Dazu ist es Ausreichend, wenn Sie als Erwerber schriftlich erklären, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MAStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.
Sollte sich nachträglich zeigen, dass diese Voraussetzungen entgegen Ihrer Bestätigung nicht erfüllt sind (z.B. durch Außenprüfung), so erklären Sie sich mit der nachträglichen in Rechnungstellung der zu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden.
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