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Infrarot Gasheizofen

mit Piezozündung

Heizleistung: 4,2 kW

Keramik-Heizelement

Transportgriffe und Lenkrollen

benötigt keine Stromversorgung

Gasverbrauch: maximal 305 g/Std.

inkl. Gasschlauch &  Druckminderer

empfohlenes Heizvolumen: 20 bis 60m³

3 Leistungsstufen: 1.400 W / 2.800 W / 4.200 W

kann an eine 5 bzw. 11 kg Propan-/Butangasflasche angeschlossen werden

Zuverlässiges Heizgerät für den Außenbereich wie Terrasse und Garten. In Kombination mit einem Doppelstockregler (nicht im Lieferumfang enthalten), inklusive Manometer lässt es sich auch in Wohnräumen verwenden. Das Gerät verfügt über ein Metallgitter an der Frontseite,  welches  für einen gleichmäßigen Wärmeaustritt sorgt. Durch die Rollen lässt es sich leicht und flexibel transportieren. Mit einer Wärmeleistung von 4,2 KW heizt der Gasheizer auch größere Bereiche schnell auf. Man kann individuell zwischen drei Regulierungsstufen (Stufe 1: bis 1,5 KW, Stufe 2: bis 2,8 KW und Stufe 3: bis 4,2 KW) wählen.

Ausgestattet ist der Infrarot-Gasheizofen mit einem keramischen Brenner sowie einer hochwertigen Piezozündung, zur Sicherheit besitzt er eine Sauerstoffmangelsicherung, diese unterbricht die Gaszufuhr, wenn der Sauerstoffgehalt der angesaugten Verbrennungsluft zu gering ist. Für den Betrieb können handelsübliche 5 kg bzw. 11 kg Propan-/Butangasflaschen verwendet werden. Im Lieferumfang sind ein Gasschlauch und Gasdruckregler inklusive.

Das Gerät kann minimale optische Mängel, wie z.B. leichte Kratzer, Beulen, etc. aufweisen.

Bitte beachten Sie, die Benutzung des Gas-Heizofens in Innenräumen ist in Deutschland nur mit dem Druckregler Typ F1-T erlaubt, dieser ist im Lieferumfang nicht enthalten.

Der Gas-Heizofen darf NICHT in Betrieb genommen werden:

-          in feuchten Räumen (z. B. Badezimmer)

-          in Schlafräumen (z. B. Schlaf- und Kinderzimmer)

-          in Hochhauswohnungen

-          in Kellern und Räumen unterhalb des Erdniveaus

-          in nicht ausreichend belüfteten Räumen

-          in Freizeitfahrzeugen (wie z. B. Wohnwagen, Wohnmobile) und Booten

-          in Räumen, in denen sich bereits eine Flüssiggasflasche befindet

-          in Treppenhäusern, Fluren, Durchgängen, Ausgängen, Rettungswegen und Durchfahrten

- Es wird eine Mindestraumgröße empfohlen, die auf eine spezifische Wärmebelastung für Wohnräume von 50 W/m³ (HS) und für andere Räume von 100 W/m³ (HS) bezogen ist. Der empfohlene Rauminhalt sollte nicht kleiner als 15 m³ sein.

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