+ Flüssigkristallanzeige
+ Zwei 5-Volt-USB-Ausgänge
+ Vollständig programmierbare Lichtsteuerungsfunktion
+ Vollständig programmierbares dreistufiges Laden der Batterie (Konstantstrom, Konstantspannung, Ladeerhaltung)
+ Lastausgang mit niedriger Spannung und manuelle Abschaltung (programmierbar)
+ Lastausgang geschützt gegen Überlastung und Kurzschlüsse
+ Verpolungsschutz der Solarmodule und/oder der Batterie
Die Funktion 'Intelligenter Lastausgang' verhindert Schäden, die durch die Verwendung "leerer" Batterien verursacht werden. Die Spannung wird dadurch konfiguriert, bei der das SmartSolar eine Last trennt - dadurch wird eine übermäßige Entladung der Batterien verhindert. Und hier kommt der Clou: Das SmartSolar versucht jeden Tag, die Batterie wieder auf 100 % zu laden. Ist das nicht möglich, wie z.B. bei schlechtem Wetter, hebt es den Spannungswert zur Abtrennung täglich an bis es erfolgreich ist. Diese Funktion nennt sich 'BatteryLife', da diese die Funktionsweise erhält und die Lebensdauer der Batterie verlängert.
Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.
Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind oder widerspricht formlos nach Kauf der Anwendung des Nullsteuersatzes. Der Käufer erhält dann eine Rechnung inklusive 19% Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ändert sich dadurch nicht.
*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.
Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.
Artikel aus dieser Kategorie