Sie bieten auf ein Dokument des Oberlandesgerichts Naumburg von 1820.


Mit Bezug zu Marianne Wilhelmine Rosine von Eberstein, geb. Schneider (1792-1849), nach der die Mariannenstraße und der Volkspark Mariannenpark in Leipzig benannt wurden. Sie war Besitzerin der Rittergüter Schönefeld (Leipzig) und Brachstedt (Petersberg, Sachsen-Anhalt), Ehefrau des Großbritannischen Capitains Franz Botho von Eberstein (1787-1841) und die Mutter der Rittergutsbesitzerin und Stifterin Hedwig von Eberstein (1817-1890).


Betrifft eine erfolgreiche Klage von Marianne Wilhelmine Rosine von Eberstein gegen den Amtsmann Weise und dessen Ehefrau zu Brachstedt (hier "Brachstaedt") geschrieben. Diese haben rückständige Pachtgelder zu zahlen und das Rittergut Brachstedt binnen acht Tagen zu räumen; der Pachtvertrag von 1814 wird aufgelöst.


Datiert Naumburg, den 4. Februar 1820.


Ausgestellt vom zweiten Senat des OLG Naumburg; signiert vom Oberlandesgerichtsrat Dalkowski.


Mit großem papiergedeckten Gerichtssiegel und Gebührenstempel über acht gute Groschen.


Umfang: vier Seiten (31,8 x 20,2 cm).


Zustand: Dokument gefaltet; Papier gebräunt, mit kleinen Einrissen in der Falz. Bitte beachten Sie auch die Bilder!

Interner Vernerk: KRST 23-09 800 Schnörkelbrief Autogrramm Autograph Adel


Über die Tochter Hedwig von Eberstein und das OLG Naumburg (Quelle: wikipedia):

Clara Hedwig von Eberstein (* 2. November 1817 in Schönefeld bei Leipzig; † 10. Oktober 1900 ebenda) war eine deutsche Rittergutsbesitzerin und Stifterin.

Leben: Hedwig von Eberstein war die Tochter des königlich großbritannischen Kapitäns der Armee Franz Botho Freiherr von Eberstein († 1841), und seiner Ehefrau Marianne Wilhelmine Rosine Elisabeth Freifrau von Eberstein geborene Schneider (1792–1849), der Erbin des Ritterguts Schönefeld bei Leipzig. Als Kind wurde sie mit einem Streckbett gegen eine kleine Rückgratverkrümmung behandelt, die aber nicht beseitigt werden konnte.

Hedwig von Eberstein blieb unverheiratet. Ihre Leidenschaft war das Reisen. Von den aus allen Erdteilen mitgebrachten natur- und völkerkundlichen Gegenständen schenkte sie einige schon zu Lebzeiten Leipziger Museen. 1849 wurde sie Alleinerbin des Guts Schönefeld; ihre ältere Schwester Franziska Ulrike Marianne war bereits tot. Im Gegensatz zu ihren Vorgängern setzte sie für die Bewirtschaftung des Guts keine Inspektoren ein, sondern ab 1851 Pächter. Außerdem ließ sie sich von fachkundigen Beratern unterstützen.

Während der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 war das zum Gut gehörende und 1604 durch Georg Heinrich von Thümmel errichtete Schloss abgebrannt und bis in die 1860er-Jahre nicht wieder aufgebaut worden. Der 1871 von Hedwig von Eberstein gefasste Plan des Neuaufbaus wurde 1876 mit der Fertigstellung eines neuen Schlossgebäudes verwirklicht, das heute noch steht.

Im Zuge der Expansion Leipzigs in und nach der Gründerzeit verkaufte sie große Flächen des Guts Schönefeld an die Stadt Leipzig, auf denen die zunächst selbstständigen Gemeinden Neustadt und Neuschönefeld entstanden, die 1890 nach Leipzig eingemeindet wurden. Nach ihr beziehungsweise ihrer Mutter wurden die hier verlaufenden Straßen als Hedwigstraße und Mariannenstraße benannt. Testamentarisch legte sie fest, dass das Gelände westlich der Lindenallee (heute Schönefelder Allee) nicht bebaut werden durfte, sodass hier 1913 der Volkspark Schönefeld entstehen konnte, der seit 1931 Mariannenpark heißt, also ebenfalls nach ihrer Mutter benannt.

1883 hatte Hedwig von Eberstein für ihre eigene Familie und diejenige ihrer Mutter durch den Leipziger Architekten Constantin Lipsius (1832–1894) südlich der Schönefelder Kirche eine Begräbnisstätte in Form einer Pyramide errichten lassen, die nach ihrer Beisetzung zugemauert wurde.

Stiftung: Nach einem familiären Streit, als ihr ein Neffe ein für bauliche Zwecke vorgesehenes Darlehen verweigert hatte, entschloss sich Hedwig von Eberstein 1881, ihr gesamtes Vermögen, Rittergut, Grundbesitz und 805.000 Mark nach dem Tode in eine Stiftung einzubringen. Diese sollte für die Einrichtung und den Betrieb einer Versorgungsstätte für unbemittelte Töchter hoher Zivildienstbeamter und Militärs im Schloss bestimmt sein. Sie mussten „über 30 Jahre alt (später 50), unverheiratet, gesund und unbescholten“ sein, nicht mehr als 6.000 Mark eigenes Vermögen besitzen und ihr Vater über ein festes Jahreseinkommen von mindestens 4.500 Mark verfügen. Diese Damen erhielten im Schloss freie Unterkunft, volle Verpflegung und jährlich 600 Mark Nadelgeld. Im Schloss nicht unterkommende Anwärterinnen konnten eine laufende Beihilfe erhalten. Die Stiftung erhielt nach Hedwigs Mutter den Namen „Mariannenstiftung“.

1949 wurde das Stiftungseigentum enteignet und der Stadt Leipzig übertragen, die im Schloss ein Altersheim einrichtete. 1972 kam eine Pflegestation für schwerst- und mehrfachbehinderte Kinder hinzu. 1990 musste das Schloss wegen Baufälligkeit geschlossen werden. Nach umfassender Restaurierung wurde 1994 die Förderschule Schloss Schönefeld eröffnet.



Das Oberlandesgericht Naumburg war von 1816 bis 1849 ein preußisches Oberlandesgericht mit Sitz in Naumburg (Saale).

Geschichte: Die Gerichte im Königreich Preußen hatten im HRR historisch gewachsene Aufgaben, Zuschnitte und Bezeichnungen. Im Rahmen der Preußischen Reformen versuchte man, eine einheitliche Systematik einzurichten und begann damit bei den Mittelgerichten. Die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- u. Finanz-Behörden vom 26. Dezember 1808[1] bestimmte, dass die unter verschiedenen Bezeichnungen wie Oberamtsregierung oder Hofgericht firmierenden obersten Gerichte jedes Landesteils künftig Ober-Landesgericht heißen sollten.

Die Provinz Sachsen entstand 1815 aus sieben verschiedenen Teilen, die als Ergebnis des Wiener Kongresses an Preußen gefallen waren. Dies waren einerseits altpreußische Teile, die an das Königreich Westphalen abgetreten worden waren, Teile, die 1803 im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses an Preußen gefallen waren und später abgetreten wurden und Teile des Königreich Sachsens. Entsprechend kleinteilig und inhomogen war die Gerichtslandschaft in der neu gebildeten Provinz. Oberstes Gericht der Provinz wurde das 1816 geschaffene Oberlandesgericht Naumburg. Die nächsthöhere Instanz bildete das Preußisches Obertribunal in Berlin.

Nach der Justizreform von 1849 wurden die Oberlandesgerichte aufgehoben und durch Appellationsgerichte (hier das Appellationsgericht Naumburg) ersetzt. 1879 wurden diese erneut durch Oberlandesgerichte, hier das Oberlandesgericht Naumburg abgelöst.

Aufgaben und Organisation: Bezüglich Personen und Gütern mit Privilegiertem Gerichtsstand war das Oberlandesgericht gleichzeitig erste und zweite Instanz. Die Aufgabe als erstinstanzliches Gericht wurde vom ersten Senat, die Appellationssachen vom zweiten Senat bearbeitet. Das Gericht war daneben Appellationsinstanz bezüglich Urteilen der Untergerichte. In Kriminalsachen war der erste Senat Ermittlungsgericht und Gericht erster Instanz. Auch hier war der zweite Senat Appellationsinstanz. Er diente auch als Pupillenkollegium. Das Oberlandesgericht war Aufsichtsbehörde für die Untergerichte in seinem Sprengel. Ferner war das Oberlandesgericht Naumburg auch Lehnhof für die Lehngüter im Zuständigkeitsbereich und verfügte über ein umfangreiches Lehn- und Hypothekenarchiv.

Untergerichte: Im Sprengel des Oberlandesgerichtes wurden im Jahr 1827 insgesamt 669 Untergerichte gezählt. Die waren

Sechs Königliche Landgerichte sowie eine Landgerichtsdeputation

Sechs Königliche Inquisitoriate sowie zwei Inquisitoriatsdeputationen

86 Königliche Gerichtsämter

Fünf Königliche Berggerichte

Ein Königlich preußisches und Gräflich Stolbergisches Gemeinschaftsgericht

Das Königliche Handelsgericht Naumburg

Das Königliche Universitätsgericht Halle

Zwei Gräflich Stolbergische Justizkanzleien (darunter waren noch 9 Gräfliche Justizämter (später zu zwei Gräflichen Gesamtjustizämtern in Stolberg und Roßla zusammengefasst), ein Stadtrat und ein Gräfliches Bergamt Stolberg angesiedelt)

Ein Erzbischöfliche-gesitliches Gericht Erfurt

538 Patrimonialgerichte, darunter zwei Patrimonial-Kreisgerichte, drei Marktfleckenräte und drei patrimonialische Berg- bzw. Salinengerichte.

Sitz: Das Oberlandesgericht hatte seinen Sitz in der Domprobstei. Das Gebäude (Domplatz 3) steht heute unter Denkmalschutz.