Sie bieten auf einen eigenhändigen, signierten Brief von Auguste von Hessen-Homburg (1776-1871), durch Heirat mit Erbgroßherzog Friedrich Ludwig zu Mecklenburg (1778-1819) Erbgroßherzogswitwe von Mecklenburg-Schwerin.


Datiert Ludwigslust, am 6. Juli 1831.


Gerichtet an den Oberhofprediger und Konsistorialrat Carl Walter (1789-1854) in Ludwiglust.


Transkription:

"Ich würde sagen ungern komme ich mit der diesjährigen Anfrage - die Rostocker - Missions- u. Traktat Gesellschaft - betreffend - wenn es an sich nicht ein erfreuliche Sache wäre - Vereint einem Christlichen Zweck zu Hülfe zu kommen.

Ihre Hochwürden übernahmen es deshalb voriges Jahr, dem gesammten Lehrfach die Sache zu empfehlen.

Es trugen bey: Sie selbsten

Conrector Gerdes

Lehrer Müffelmann

Lehrer Zehleke

Instruktor Willbrandt.

Es war der Seminar-Director noch nicht hier. -

Diese Errinnerung bedeutet aber nicht - daß es dieses Jahr darum sein muß. -

Entschuldigung bedarf es in jedem Fall, Ihrer Hochwürdem Geschäfte, so unbarmherzig zu vermehren. - Um diese bittet Auguste."


Umfang: eine von vier Seiten beschrieben (24,8 x 19,8 cm).


Schönes Briefpapier mit Wasserzeichen "J. WHATMAN 1827."


Anbei der originale Umschlag (10,5 x 12,6 cm), mit Adressierung, jedoch postalisch nicht gelaufen, rückseitig mit großem Siegel.


Zustand: Papier leicht fleckig und etwas knittrig; Motiv des Siegels nur noch an den Rändern erkennbar. Bitte beachten Sie auch die Bilder!

Interner Vermerk: Kiefer 23-10 (10b) Ordner Willlha Autogramm Autograph Adel


Über Auguste von Hessen-Homburg, den Empfänger Carl Walter, Augustes Ehemann und ihre Eltern (Quelle: wikipedia):

Auguste Friederike von Hessen-Homburg (* 28. November 1776 in Homburg vor der Höhe; † 1. April 1871 in Ludwigslust) war eine Prinzessin von Hessen-Homburg und durch Heirat Erbgroßherzogin von Mecklenburg-Schwerin.

Leben: Auguste war eine Tochter des Landgrafen Friedrich V. (Hessen-Homburg) aus dessen Ehe mit Karoline, Tochter des Landgrafen Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt. Nachdem ihre Schwestern recht frühzeitig das elterliche Haus verlassen hatten, kümmerte sich Auguste um ihren kränkelnden Vater.

Sie heiratete am 3. April 1818 in Homburg Erbgroßherzog Friedrich Ludwig zu Mecklenburg. Friedrich Ludwig war zu jenem Zeitpunkt bereits zweifacher Witwer und Vater von fünf Kindern, denen Auguste eine fürsorgliche Stiefmutter wurde und deren Erziehung ihr, vor allem nach dem Tod ihres Mannes nur 18 Monate nach der Eheschließung, oblag. Ihre Ehe mit Friedrich Ludwig war kinderlos geblieben.

Ein besonders enges Verhältnis entwickelte sie dabei zu ihrer Stieftochter Helene, deren Mutter Karoline ihre Cousine Auguste noch auf dem Totenbett ihrem Gemahl als Nachfolgerin nahelegt hatte.

Auguste wurde im Helenen-Paulownen-Mausoleum im Schlosspark Ludwigslust beigesetzt.

Friedrich Hölderlin widmete ihr in seiner Homburger Zeit 1799 die Ode Der Prinzessin Auguste von Homburg.


Friedrich Carl Ernst Walter (* 29. November 1789 in Bülow, heute Ortsteil von Schorssow; † 14. Juli 1854 in Schwerin) war ein deutscher evangelisch-lutherischer Geistlicher und Oberhofprediger in Schwerin.

Leben: Carl Walter war ein Sohn des Pastors an der Dorfkirche Bülow, (Rudolph Friedrich) David Walter. Ab Oktober 1807 studierte er Evangelische Theologie an der Universität Rostock und wurde Mitglied des Corps Vandalia Rostock. Nach seinem Examen 1810 musste er zunächst, wie die meisten Theologen seiner Zeit, eine Stelle als Hauslehrer annehmen, zuerst bei Anton Christoph von Wickede auf Gorschendorf (heute Ortsteil von Malchin), dann bei dem Kammerherrn von Vieregge in Wismar. Am 13. Februar 1812 wurde er Diaconus (2. Pastor) an der Nikolaikirche in Wismar. 1821 kam er als Inspektor an das Schullehrerseminar in Ludwigslust und wurde 1823 Hofprediger an der Hofkirche. Ab 1830 war er zugleich Konsistorialrat und wurde 1833 Oberhofprediger in Ludwigslust. 1839 zog er mit dem großherzoglichen Hof nach Schwerin um. Hier war er bis zu seinem Tode Oberhofprediger an der Schloßkirche Schwerin. Am Ersten Weihnachtstag 1845 weihte er den neugotischen Altar des Schweriner Doms.

Er war Seelsorger für drei Generationen des Hauses Mecklenburg(-Schwerin) und für dessen Kasualien verantwortlich: er konfirmierte 1839 den Erbgroßherzog Friedrich Franz II. und 1840 Herzogin Luise zu Mecklenburg; beerdigte 1842 Großherzog Paul Friedrich, konfirmierte 1843 Herzog Wilhelm zu Mecklenburg, traute 1849 in Ludwigslust am 20. Oktober Luise mit Hugo Fürst zu Windisch-Graetz (1823–1904) und am 3. November Friedrich Franz mit Auguste Reuß zu Köstritz; taufte 1851 Erbgroßherzog Friedrich Franz (III.) und 1852 Herzog Paul Friedrich zu Mecklenburg, jeweils im Goldenen Saal von Schloss Ludwigslust. Sein Nachfolger in diesem Amt wurde Karl Jahn.

Walter war verheiratet mit Charlotte, geb. Dahlmann (* 1793), einer Tochter des Wismarer Bürgermeisters und Syndikus Johann Christian Ehrenfried Dahlmann (1739–1805), und war damit Schwager von Friedrich Christoph Dahlmann. Durch seine Tochter Agnes war er der Schwiegervater von Theodor Kliefoth.


Friedrich Ludwig, Herzog zu Mecklenburg [-Schwerin] (* 13. Juni 1778 in Ludwigslust; † 29. November 1819 ebenda) war ein Mitglied aus dem Hause Mecklenburg, ab 1785 Erbprinz, ab 1815 Erbgroßherzog des Landesteils Mecklenburg-Schwerin und kämpfte als Generalleutnant gegen Napoleons Truppen.

Leben: Friedrich Ludwig entstammte der Linie Mecklenburg-Schwerin des mecklenburgischen Fürstenhauses. Er war der älteste Sohn des Herzogs (späteren Großherzogs) Friedrich Franz I. (1756–1837) und dessen Ehefrau Prinzessin Luise von Sachsen-Gotha (1756–1808). Mit der Thronbesteigung des Vaters wurde Friedrich Ludwig 1785 Erbprinz im Schwerinschen Landesteil von Mecklenburg.

Unter der Vormundschaft seiner aufgeschlossenen und kunstsinnigen Mutter lag die Erziehung des Prinzen in verschiedenen Händen. Seine Unterrichtung übernahmen ab 1784 der spätere Ludwigsluster Seminarlehrer und Oberhofprediger Moritz (Joachim Christoph) Passow (1753–1830) und dessen Bruder Josua Friedrich Passow (* 1758). Für den französischen Sprachunterricht und den mathematischen Unterricht wurde der Schweizer Jean Renaud bestellt. Seine hier erlangten Französischkenntnisse sollten ihm später noch von Nutzen sein. Für seine Erziehung zeigte sich Oberstleutnant Friedrich Wilhelm von Lützow verantwortlich, der 1784 zum Gouverneur bestellt wurde.

Nach seiner Konfirmation am 30. September 1792 begann der Erbgroßherzog an der Universität in Rostock sein Studium, das bis zum 3. Dezember 1795 andauerte. Es schloss sich in Begleitung seines Gouverneurs eine längere Bildungsreise an. Während dieser Reise benutzte der Erbprinz das Inkognito Graf von Grabow. Die Reisen führten anfänglich nach Mitteldeutschland. Im Frühjahr 1796 folgten ein mehrwöchiger Aufenthalt in Wien, als letztes Reiseziel schließlich Bayern. Mit Vollendung des 19. Lebensjahres erhielt der Erbprinz seinen eigenen Hofstaat. Zum Kammerherr wurde der Kammerjunker und spätere Hofmarschall Detlof Joachim von Oertzen (1771–1820) bestellt. 1797 begann die militärische Ausbildung des Erbprinzen. Hierzu verbrachte er einige Wochen beim „Regiment von Pressentin“ in Rostock. Nachfolgend wurde er am 15. November zum Generalleutnant befördert und zum Chef des Regiments ernannt, welches von nun an die Bezeichnung „Regiment Erbprinz“ führte. Seine militärischen Fähigkeiten blieben allerdings zeitlebens beschränkt, während er sich in der Politik und der Diplomatie als talentiert erweisen sollte.

Vom 23. bis 25. August 1803 machten der preußische König Friedrich Wilhelm III. und seine Ehefrau, Königin Luise auf einer ihrer wenigen Reisen nach Mecklenburg inkognito einen Besuch bei der schwerkranken Erbprinzessin in Ludwigslust, um von dort aus Luises Familie in Hohenzieritz einen Überraschungsbesuch abzustatten.

Nach der Inbesitznahme Mecklenburgs durch die Franzosen wurde die herzogliche Familie von Mecklenburg-Schwerin – so auch der Erbprinz – am 22. Dezember 1806 ausgewiesen. Am 8. Januar 1807 verließ die Familie mit dem Gefolge Ludwigslust. Sie fanden für die nächste Zeit im dänisch besetzten Hamburg-Altona eine neue Bleibe. Die Wiedereinsetzung seines Vaters im Juli 1807 beendet den unfreiwilligen Aufenthalt in Altona und ermöglichte schließlich die Rückkehr in die Heimat.

Bereits vor dem französischen Einmarsch in Mecklenburg wurde der Erbprinz zum Chef und Präsident des herzoglichen Kammer- und Forstkollegiums ernannt. Am 8. Dezember 1808 wurde er zudem Finanzminister des (Teil-)Herzogtums Mecklenburg-Schwerin. Beide Positionen hatte der Erbprinz bis zu seinem Tode im Jahr 1819 inne. Herzog Friedrich Franz erkannte früh die Talente des Erbprinzen. So sind bereits 1798 erste Kammergeschäfte des Erbprinzen verzeichnet. Offiziell wurde er aber erst ab dem Jahr 1805 mit der Teilnahme an allen Kammergeschäften beauftragt.

In der Franzosenzeit war Friedrich Ludwig diplomatisch sehr aktiv. Als sich das Herzogtum für Schwedisch-Pommern interessierte, reiste er nach Paris sowie zum von Napoleon einberufenen Fürstentag in Erfurt. Am 26. September 1808 überreicht Friedrich Ludwig dem russischen Außenminister Nikolai Petrowitsch Rumjanzew eine von ihm verfasste Denkschrift, in der er die Rang- und Entschädigungswünsche des herzoglichen Hauses Mecklenburg-Schwerin darlegte. Hier sollte der russische Zar Alexander I. bei Napoleon intervenieren, da die Bitten des Erbprinzen beim Besuch in Paris nicht zum gewünschten Erfolg führten. Die diplomatischen Bemühungen um den Erwerb Schwedisch-Pommerns dauerten den Berichten des nach Paris abgesandten Oberhofmeisters von Lützow zufolge bis 1813.

In den Befreiungskriegen kommandierte er die mecklenburgische Landwehr und vom 27. Februar bis 24. April 1814 die 4. schwedische Division der Nordarmee. Im Zuge der Kommandoübernahme wurden die mecklenburgischen Truppen der Division als 8. Brigade zugeteilt.

Der Einfluss des Zaren Alexander I. und die konsequent nationale Haltung seines Vaters brachten auf dem Wiener Kongress (vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 tagend) die Rangerhöhung bzw. -angleichung beider (regierender) Herzöge zu Mecklenburg als Großherzog von Mecklenburg. Friedrich Ludwig nahm am Kongress teil.

Erbprinz Friedrich Ludwig kam nie zur Regierung. Er starb kurz nach Vollendung des 41. Lebensjahres noch vor seinem Vater. Friedrich Ludwig wurde im Helenen-Paulownen-Mausoleum in Ludwigslust, das 1804 bis 1806 nach Plänen von Joseph Ramée errichtet worden war, beigesetzt.

Reste der Bibliothek von Erbprinz Friedrich Ludwig befinden sich heute in der Universitätsbibliothek Rostock.

Ehen und Nachkommen: Am 22. Oktober 1799 heiratete er in Gattschina bei St. Petersburg die russische Großfürstin Helena Pawlowna Romanowa (1784–1803), die zweite Tochter des 1801 ermordeten Zaren Paul I. und der Prinzessin Sophie Dorothee von Württemberg; sowie die Schwester seines Nachfolgers Alexander I. Aus der Verbindung gingen zwei Kinder hervor:

Paul Friedrich (1800–1842), Großherzog von Mecklenburg-Schwerin 1822 Prinzessin Alexandrine von Preußen

Maria (Luise Friederike) (1803–1862) 1825 Erbprinz und späteren Herzog Georg von Sachsen-Altenburg

1808 wurde aus einer Affäre Friedrich Ludwigs mit Luise Charlotte Ahrens in Ludwigslust ein Sohn geboren. Dieser erhielt den Namen Friederich Eduard Carl Plüschow, nach dem bei Grevesmühlen gelegenen Sommersitz der herzoglichen Familie, Schloss Plüschow. Eduard Carl Plüschow ist der Stammvater der Familie Plüschow.

Am 1. Juli 1810 heiratete er in Weimar die Prinzessin Karoline Luise (1786–1816), einzige überlebende Tochter des Großherzogs Karl August von Sachsen-Weimar-Eisenach und der Prinzessin Luise von Hessen-Darmstadt. Aus der Verbindung gingen drei Kinder hervor:

Albrecht (1812–1834)

Helene (Luise Elisabeth) (1814–1858) 1837 Ferdinand Philippe d’Orléans, duc de Chartres

Magnus (1815–1816)

Am 3. April 1818 heiratete er in Homburg die Prinzessin Auguste Friederike (1776–1871), eine Tochter des Landgrafen Friedrich V. von Hessen-Homburg und der Prinzessin Karoline von Hessen-Darmstadt. Die Ehe blieb kinderlos.


Friedrich V. Ludwig Wilhelm Christian (* 30. Januar 1748 in Homburg vor der Höhe; † 20. Januar 1820 ebenda) war von 1751 bis zu seinem Tode Landgraf von Hessen-Homburg. Bis 1766 stand er unter Vormundschaft.

Seine Eltern waren Friedrich IV. von Hessen-Homburg und Ulrike Luise zu Solms-Braunfels (1731–1792), Tochter von Fürst Friedrich Wilhelm zu Solms-Braunfels.

Leben: Friedrich V. war, im Gegensatz zu seinen Vor- und Nachfahren, ein unkriegerischer Mann. Dafür gehörte er zu den Förderern der deutschen Geistesgeschichte. Sein Leben umfasste eine aufregende Epoche der europäischen Geschichte der Neuzeit. Noch in der Zeit des „Ancien Régime“ geboren, erlebte er die Umwertung der Werte: Aufklärung, Französische Revolution, Ende des 880-jährigen Heiligen Römischen Reiches, der Auf- und Abstieg Napoleons und die Neuordnung Deutschlands und Europas durch den Wiener Kongress heißen die Wegmarken.

Bekannt ist sein Briefwechsel mit Lavater und Klopstock; ebenso belegt sind Besuche bei den Aufklärern Voltaire, D’Alembert und Albrecht von Haller. Auch begünstigte er die 1817 gegründete Freimaurerloge „Friedrich zum Nordstern“, die nach seinem Tod ihre Arbeit im Jahr 1821 wieder einstellte.

Der Kampf um das Erbe: 1748 als einziger Sohn des Landgrafen Friedrich IV. geboren, und mit drei Jahren Halbwaise geworden, machte man ihm schon früh sein kleines Erbe streitig. Unter der wenig engagierten Regentschaft, die – mit kaiserlicher Erlaubnis und gegen Darmstädter Einspruch – seine Mutter ausübte, meinte Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt, Hessen-Homburg zugunsten Hessen-Darmstadts einziehen zu können, und ließ es 1747 besetzen. Doch der Hofrat Friedrich Karl Kasimir von Creutz kämpfte (Creutz wurde sogar für eineinhalb Jahre inhaftiert). Es folgten Prozesse und Beschwerden beim Reichshofrat und beim Kaiser und 1756 musste der Darmstädter Vetter einlenken.

Erziehung: In der Zwischenzeit hatte der Hofmeister des kleinen Homburger Fürstenhofes die Erziehung des jungen Erbprinzen übernommen. Dieser, Alexander von Sinclair (Vater des nachmaligen hessen-homburgischen Diplomaten Isaac von Sinclair), war Humanist, ein frommer, kluger und hochgebildeter Mann. Auf Vorhaltungen, dass er den kleinen Prinzen zu streng erziehe, antwortete er mit der bemerkenswerten Sentenz: „Ist er denn dazu berufen, dass er ein Jäger oder einer von den hochgeborenen Müßiggängern, von denen es in Deutschland wimmelt, werden solle? Soll er einst seine Zeit in Spielen, Jagen und Spazierengehen einteilen oder werden es einmal seine Pflichten erfordern, die Berichte und Gutachten seiner Räte zu lesen und darüber Entscheidung zu geben?“ Selbstverständlich musste dem Erben aus dynastischen Gründen die Militärkarriere verwehrt bleiben. Sinclairs rigide Erziehung ist in Aktenstücken, Gutachten und Berichten an die Mutter, die sich für die Erziehung ihres Sohnes nicht interessierte, fast vollständig dokumentiert. Hier wurzeln seine Überzeugungen, nach denen entschiedene Frömmigkeit und nachdrückliche Selbsterforschung der beste Weg zu einem ewigen Leben seien. Durch eine Sprachbehinderung (er stotterte) an der öffentlichen Rede gehemmt, widmete sich Friedrich unter Sinclairs Anleitung der Philosophie, der Mathematik, der Baukunst und anderen Geisteswissenschaften; auch soll er ein leidenschaftlicher Schach- und Klavierspieler gewesen sein. Sinclairs calvinistisch-pietistische Erziehung fruchtete und Friedrich V. verwaltete sein Land so redlich er eben konnte, auch wenn er oft bei Frankfurter oder Amsterdamer Bankiers um Kredite vorstellig werden musste. Die Misswirtschaft, die er ererbt hatte und weiter vererben sollte, bekam er nicht in den Griff, die Homburger Finanzen zu sanieren wollte ihm und den dazu beauftragten Spezialisten u. a. Friedrich Karl von Moser nicht gelingen. Noch 1780 war die Verwaltung nicht in der Lage auch nur eine Liste aller Schulden, Einnahmen und Ausgaben aufzustellen, ebenso erschien das Vorhaben, alle Verfügungen schriftlich niederzulegen, nahezu unmöglich.

Heirat und Souveränität: Mit der noch von Creutz durchgefochtenen frühzeitigen Mündigkeit trat Friedrich V. am 22. März 1766 die Regierung der Landgrafschaft an. Um den Querelen mit den Darmstädter Vettern ein Ende zu setzen, war zuvor die sogenannte Vergleichspunktuation – ein Verzicht Hessen-Darmstadts auf die Hoheitsrechte über Hessen-Homburg – unterzeichnet worden. In diesem Vertrag erhielt das Ländchen zwar eine weitgehende innere Souveränität, „Hessen-Darmstadt behielt sich nur die Beziehung zu Kaiser und Reich vor; es vertrat Hessen-Homburg auf Reichs- und Kreistagen und erhob die Reichs- und Kreissteuern auch für Homburg. Hessen-Homburg war demnach nie reichsunmittelbar … Daher kann man die von 1806–1816 dauernde Einleibung Homburgs in … Hessen-Darmstadt … wohl nicht als ‚Mediatisierung‘ bezeichnen“.[3] Friedrich vermählte sich in einer dynastischen und diplomatischen Ehe am 27. September 1768 mit Karoline von Hessen-Darmstadt (1746–1821), Tochter des Landgrafen Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt und Henriette Karoline von Pfalz-Zweibrücken, der großen Landgräfin. Die Verbindung mit Karoline, einer tatkräftigen, frankophilen Frau, war keine Liebesehe, auch wenn ihr 15 Kinder entsprossen. Noch als alter Mann notiert er in seinen Erinnerungen, er habe die Liebe nicht kennen gelernt. Auch, dass der Landgraf oft jahrelang abwesend war, und zahlreiche Bemerkungen in Briefen der landgräflichen Familie zeigen deutlich, dass dem so war.

Geistesleben: Gelehrte, Dichter und Musiker waren am kleinen Homburger Hof stets willkommen. Selbst Johann Wolfgang von Goethe war kurzzeitig zu Gast, verliebte sich und der Weiße Turm hielt in „Pilgrims Morgenlied“ Einzug in die deutsche Dichtung. Ein großes Anliegen waren für Friedrich das Schulwesen und seine Bibliothek. Dafür wurden selbst dann Anschaffungen gemacht, wenn man mit den Gehaltszahlungen am Hof im Rückstand war. Belletristik war seine Sache nicht – im Gegensatz zu seiner Gattin Karoline, die sehr gern französische Werke las. Er fühlte sich eher zu historischer, philosophischer, militärischer und theologischer Literatur hingezogen. Als leidenschaftlicher Reisender (worüber er Beschreibungen verfasste) verschlang er Reiseberichte. Er „schrieb überhaupt gern, philosophisch-politisch-religiöse Abhandlungen zumeist. Als beste Aufklärung erschien es ihm, in den Schulen das Christentum als geoffenbarten göttlichen Willen lehren zu lassen und das Leben im Jenseits als Ziel und Zweck des irdischen, ansonsten aber die Zahl der Gebildeten, der Bücher- und Zeitungsleser, der weiterführenden Schulen und der Universitäten einzuschränken“. Trotz seiner Frömmigkeit unterstützte er erstaunlicherweise eine aufklärerische Idee, die Société Patriotique de Hesse-Hombourg, eine kurzlebige Koordinierungsstelle für in ganz Europa verstreute wissenschaftliche Projekte. Ein Konzept, mit dem er sich wieder einmal finanziell verhob.

Freimaurerei: Am 27. August 1782 wurde Friedrich V. Ludwig von Hessen-Homburg im Alter von 34 Jahren durch Karl von Hessen am Rand des Wilhelmsbader Konvents in den Bund der Freimaurer aufgenommen. Zugegen waren auch die Landgrafen Friedrich von Hessen-Kassel und Christian von Hessen-Darmstadt. Obwohl er ein nicht näher bestimmbares Versprechen gegeben haben soll, keine Loge zu besuchen, gelangte er im Rektifizierten Schottischen System bis zum V. Grad[5] (Ecuyer). Seine zahlreichen Kontakte mit Geistesgrößen der Zeit, von denen viele selbst Freimaurer waren (wie Goethe und Klopstock), erscheinen vor diesem Hintergrund in einem neuen Licht. Die 1817 gegründete Homburger Freimaurerloge „Friedrich zum Nordstern“ wäre ohne sein Protektorium, das ideelle und materielle Zuwendung beinhaltete, nicht denkbar gewesen. Da sein Sohn und Regierungsnachfolger Friedrich VI. jedoch die Freimaurerei verabscheute, suspendierte die Loge ihre Arbeiten am 28. Dezember 1821, knapp zwei Jahre nach dem Tod ihres Förderers.

Französische Besetzung: Das Leben „Friedrichs des Einsiedlers“ (wie er sich einmal selbstironisch nannte) entwickelte sich – ohne eigenes Zutun – weiter turbulent. 1795 brach das französische Revolutionsheer unter Jourdan ins Rhein-Main-Gebiet ein. Von da an war Homburg fast ständig von französischen Truppen besetzt und es mussten Kontributionen entrichtet werden. Die Generale Saint Cyr und Ney verlegten 1798 sogar ihr Hauptquartier kurzfristig in das leerstehende Homburger Schloss; die Landgrafenfamilie befand sich auf dem Privatbesitz im neutralen Preußen, die erwachsenen Söhne standen im Kriegsdienst.

Friedrich V. und Hölderlin: 1802 trat Sinclair an den Landgrafen heran, sein alter Freund Friedrich Hölderlin sei nach dem Scheitern beruflicher Pläne (und dem Tod seiner Geliebten) in schwermütiger Verfassung, ob man ihm nicht helfen könnte, indem man ihm eine standesgemäße Anstellung gebe, etwa als Hofbibliothekar. Hölderlin und der Landgraf kannten sich seit 1798 und Friedrich V. willigte ein, allerdings musste Sinclair das Gehalt aus eigener Tasche aufbringen. Im Juni 1804 trat Hölderlin seine Stelle an, aber da der Landgraf die Bibliothek selbst betreute, wird er sie nur benutzt haben. Friedrich V. gewidmet ist der Gesang Patmos; ein Teil des großangelegten Zyklus hesperischer Gesänge, von dem das berühmte Homburger Folioheft zeugt, auch entstand am Homburger Schlossparkweiher das populäre Hälfte des Lebens. Patmos ist möglicherweise eine Auftragsarbeit Hölderlins, die ihm sein Freund Sinclair vermittelte. Ursprünglich hatte Friedrich gehofft, sein Korrespondenzpartner Klopstock würde eine derartige Hymne verfassen, doch dieser lehnte aus Altersgründen ab. Die von Sinclair übermittelten Dankesworte des Landgrafen klingen so steif und herkömmlich, dass man vermuten kann, der gläubige Christ sei mit der so wenig konventionell-christlichen Dichtung unzufrieden gewesen.

Mediatisierung: 1806 legte Franz II. nicht nur die deutsche Kaiserkrone nieder, sondern löste das Reich als Ganzes auf und nachdem sich Friedrich V. geweigert hatte, dem Rheinbund beizutreten, wurde Hessen-Homburg 1806 zu Gunsten Hessen-Darmstadts mediatisiert. Selbst Antichambrieren beim Kaiser der Franzosen half nichts. Die Verwaltung wurde nach Gießen verlegt, mit der kurzzeitigen Souveränität war es vorbei. Friedrich V. zog sich in seine Gartenlandschaft „Tempe“ am Fuße des Taunus zurück, kurte in Schlangenbad oder bewohnte mehrere Zimmer in der Gastwirtschaft „Stadt Ulm“ in Frankfurt am Main.

Restauration: Nach Napoleons Sturz wurde Hessen-Homburg als einziger der mediatisierten Staaten (zugleich erstmals mit vollständiger Souveränität) wieder hergestellt. Zu verdanken war diese Ausnahme preußischer Verwendung (über seine jüngste Tochter Marianne), den Verdiensten seiner sechs Heldensöhne und auch der Zugehörigkeit seiner (wenn auch armen und unbedeutenden) Linie zum Haus Hessen und damit zu einer der bedeutendsten Dynastien des deutschen Hochadels. So erhielt Landgraf Friedrich V. 1815 in der Wiener Bundesakte sein Land zurück. Es wurde vermehrt durch das linksrheinische Oberamt Meisenheim (176 km2/Teil des ehemaligen französischen Départements Sarre). Ursprünglich hatte man sich Zuwachs von den Nachbarstaaten (etwa Oberursel und Rosbach) erhofft, und auch wenn Friedrich V. brummte: „Was soll ich denn mit diesem Distrikt in China?“, Hessen-Homburg war ein souveräner Staat – wenn auch der kleinste im Deutschen Bund, dem die Landgrafschaft am 7. Juli 1817 beitrat. Der kauzige und konservative, aber in der Bevölkerung beliebte Landesfürst starb am 20. Januar 1820 und wurde in der Gruft des Bad Homburger Schlosses beigesetzt.

Militärverdienstkreuz: 1819 stiftete Friedrich V. das Schwerterkreuz genannte hessen-homburgische Militärverdienstkreuz, für alle kriegsteilnehmenden Homburger Untertanen, es wurde sechzehn Mal verliehen und ist heute ein begehrtes Sammlerstück.

Nachkommen

Mit Karoline von Hessen-Darmstadt hatte Friedrich V. 15 Kinder, von denen die nachfolgenden das Kindesalter überlebten:

Friedrich VI. (1769–1829), Landgraf von Hessen-Homburg

1818 Prinzessin Elisabeth von Großbritannien (1770–1840)

Ludwig (1770–1839), Landgraf von Hessen-Homburg

1804 Prinzessin Auguste von Nassau-Usingen (1778–1846), geschieden 1805

Karoline Ulrike Luise (1771–1854)

1791 Fürst Ludwig Friedrich II. von Schwarzburg-Rudolstadt (1767–1807)

Luise Ulrike (1772–1854)

1793 Prinz Carl Günther von Schwarzburg-Rudolstadt (1771–1825)

Amalie (1774–1846)

1792 Erbprinz Friedrich zu Anhalt-Dessau (1769–1814)

Auguste (1776–1871)

1818 Erbgroßherzog Friedrich Ludwig zu Mecklenburg (1778–1819)

Philipp (1779–1846), Landgraf von Hessen-Homburg

1838 (morg.) Antonie Potoschnigg (1806–1845), „Gräfin von Naumburg“ 1838

Gustav (1781–1848), Landgraf von Hessen-Homburg

1818 Prinzessin Luise von Anhalt-Dessau (1798–1858)

Ferdinand (1783–1866), Landgraf von Hessen-Homburg

Maria Anna (1785–1846)

1804 Prinz Friedrich Wilhelm Karl von Preußen (1783–1851)

Leopold (1787–1813), gefallen in der Schlacht bei Großgörschen


Karoline von Hessen-Darmstadt (* 2. März 1746 in Buchsweiler; † 18. September 1821 in Homburg vor der Höhe) war durch Heirat Landgräfin von Hessen-Homburg.

Leben: Karoline war die älteste Tochter des Landgrafen Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt (1719–1790) und seiner Gemahlin Henriette Karoline (1721–1774), Tochter des Pfalzgrafen und Herzogs Christian III. von Zweibrücken-Birkenfeld.

Sie heiratete am 27. September 1768 Landgraf Friedrich V. von Hessen-Homburg (1748–1820). Die Ehe wurde aus rein dynastischen, diplomatischen Gründen geschlossen. Karolines Großvater, Ludwig VIII., hatte für Friedrich V. gemeinsam mit dessen Mutter die Regentschaft in Hessen-Homburg geführt. Die Hochzeit besiegelte einen Vergleich, in dem Hessen-Darmstadt auf die Hoheitsrechte über Hessen-Homburg verzichtet hatte.

Obwohl zahlreiche Kinder in der Ehe geboren wurden, blieben sich die Ehegatten zeitlebens fremd. Die Landgräfin ließ das inzwischen wieder errichtete kleine Inselhäuschen im Tannenwald in Homburg anlegen, das auf einem Gemälde des Homburger Malers Wilhelm Thiery dargestellt ist.