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Dokument (Kaufbrief) SCHÖPPENSTEDT 1857: Kauf Hof-Hälfte in HESSEN (Osterwieck)


Beschreibung

 

Weitere Bilder siehe unten! –



 

Sie bieten auf ein umfangreiches Dokument (Kaufbrief) von 1857 aus Schöppenstedt.



 

Betrifft einen Verkauf einer Hälfe von Hof und Haus in Hessen (heute OT von Osterwieck).



Anbei Dokument von 1902, dasselbe Objekt betreffend.


 

Verhandelt an 22. Oktober 1855 und 17. März 1857 in Schöppenstedt.



 

In der Verhandlung vom 22. Oktober 1855 verkauft der Brinksitzer Christian Heine (* 1807) 


an seinen Schwager, den Klempnermeister Carl Bähsel (* um 1812), beide in Hessen wohnhaft, 


für 350 Taler die nördliche Seite seines Brinksitz-Anwesens in Hessen (Osterwieck)


das er 1853 vom Fleischermeister Mewes erworben hatte. 


Beide werden dadurch Nachbarn mit gemeinschaftlichen Zwischenwänden in Haus und Scheuer.


 

In der Verhandlung vom 17. März 1857 erklären beide, dass der Kaufkontrakt von 1855 behördlich genehmigt wurde, 


und machen detaillierte Angaben zur genauen Gestaltung der Teilung des Guts. 


Auch werden falsch berechnete Zinsen thematisiert.



 

Ausgestellt und signiert am 13. November 1857 vom Notar Friedrich Wilhelm Christoph Fricke 


(* 14. Januar 1812 in Berklingen, gest. 23. März 1886 in Schöppenstedt).



 

Beglaubigt durch das Amtsgericht Schöppenstedt am 5. Dezember 1857; signiert "Floto";


d.i. Hans Floto (1821-1871), dessen Ehefrau Emma Leiste eine Schwester von Wilhelm Raabes Schwägerin Bertha Leiste war.

 

Auf der letzten Seite Abschrift eines Schreibens (Genehmigung des Kaufvertrags) der Kreisdirektion Wolfenbüttel 


vom 30. Juni 1856 an den Klempnermeister Bähsel in Hessen (Osterwieck); 


wiederum mit Siegel und Signatur beglaubigt vom Notar Friedrich Wilhelm Christoph Fricke in Schöppenstedt.



 

Umfang: ins. 17 beschriebene Seiten (33 x 20,5 cm); geschrieben auf kräftigem Stempelpapier.


 

Anbei:


Abschrift eines 5-seitigen Schreibens (33 x 20,8 cm) vom Amtsgericht Schöppenstedt vom 4. Juni 1902


dasselbe geteilte Gut in Hessen (Osterwieck) betreffend.



Der Anteil von Christian Heine ging an dessen Sohn über, der es an den Kläger, den Schneidermeister Friedrich Kuhne verkaufte; 


der Anteil von Carl Bähsel ging ebenfalls an dessen Sohn über, von dem es der Beklagte, der Maurer und Bodenmeister Carl Fricke kaufte.



Kuhne verklagt nun seinen Nachbarn Fricke wegen der Grenzteilung. Es geht v.a. um einen Kellerraum, der auch durch eine kleine Skizze abgebildet ist.



Die Abschrift beglaubigt durch einen Gerichtsvollzieher.


 

Zustand: Dokumente gefaltet; Papier gebräunt und fleckig, mit Einrissen in der Falz. Bitte beachten Sie auch die Bilder am Ende der Artikelbeschreibung!


Interner Vermerk: Schöppenstedt 23-10 in EVS 21-04

 

 


Bilder

 

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