Sammlungsauflösung

Zum Verkauf steht wunderschöner und äußerst seltener
ägyptischer Mumienschmuck aus blau-türkisem Kompositematerial 
von Horus in verschiedenen Gottheiten in Tierform mit schwarzer Bemalung.

Alter: 6. - 3. Jh. v. Chr. (Spätzeit- ptolemäische Epoche)
Größe: Länge zwischen 6,2 cm 5,8 cm und Breite 1,45 cm
Gewicht gesamt 15,2 g


Zustand/Form: Sehr gut erhalten (vollständig intakt)

Diese drei faszinierenden Mumienappliken präsentieren die Gestalten der Horussöhne in Form der tierköpfigen Gottheiten Amset, Kebehsenuef und Duamutef. Hergestellt aus Fayence und verziert mit einer türkisen und schwarzen Glasur, strahlen diese kunstvollen Artefakte eine zeitlose Schönheit aus. Mit einer Höhe von 6,1 bis 5,9 cm sind sie von bemerkenswerter Größe und Intaktheit.

Jede Applik trägt die einzigartige Merkmale eines der Horussöhne: Amset, der menschenköpfige Gott, der für den Schutz der Leber zuständig ist; Kebehsenuef, der Schakal-köpfige Gott, der die Därme bewacht; und Duamutef, der Schakal-köpfige Gott, der das Herz beschützt. Jede Figur ist mit feinen Details und präziser Handwerkskunst gestaltet, die die charakteristischen Merkmale der Gottheiten hervorheben.

Die Fayence zeigt eine glatte und glänzende Oberfläche, die durch die türkise und schwarze Glasur zusätzliche Farbtiefe und Brillanz erhält. Diese Farben waren nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern hatten auch symbolische Bedeutung im religiösen Kontext des antiken Ägyptens.

Diese Appliken, die in der Spätzeit-ptolemäischen Ära gefertigt wurden, bieten nicht nur einen Einblick in die religiösen Vorstellungen und künstlerischen Techniken dieser Zeit, sondern sind auch wertvolle Zeugnisse der Verehrung und des Glaubens an die Horussöhne als Beschützer der Verstorbenen und ihrer Organe im Jenseits.

Der Schmuckanhänger hat die original, intakten alten Bohrungen. 


B E S T O F C O L L E C T I O N


Herkunft: Aus einer alt-deutschen Ägypten-Sammlung Dr. P.E. Erworben 1960er-1990er Jahre.


Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung, 
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.