Bei diesem Produkt handelt es sich um eine 10-15-20-30A-Sicherung, die in einen wasserdichten Sicherungshalter eingebettet ist und über MC4-Anschlusskabel an jedem Ende verfügt.
Entwickelt, um einen vollständigen Einzelkreisschutz für Ihre Solaranlage zu bieten, verwendet es Sicherungen, um zu verhindern, dass große Ströme die Solarzellen beschädigen.
Wir wollen die Benutzungsart von Energie in der Welt verändern, um die Welt mit umweltfreundlichen und unendlich verfügbarem Solarstrom zu versorgen“. Das ist die Mission, die sich das Unternehmen mit Gründerin Yi Li auf die Fahne schreibt. Renogy ist im Jahr 2010 als Studentenprojekt an der Luciana State Universität geboren und verkauft Solarsysteme in Baukastenform zum selbst zusammenbauen. Heute ist Renogy längst kein Studenten-Start-up mehr. Mit über derzeit über mehr als 100 patentierte Erfindungsprodukten plant das Unternehmen, bis 2030 50 Millionen Menschen dabei zu unterstützen, unabhängig und nachhaltig selbst Strom zu produzieren.
Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.
Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind oder widerspricht formlos nach Kauf der Anwendung des Nullsteuersatzes. Der Käufer erhält dann eine Rechnung inklusive 19% Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ändert sich dadurch nicht.
*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.
Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.
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