Sammlungsauflösung


Zum Verkauf steht ein wunderschöner und seltener, römischer Fingerring mit prächtiger Verzierung und seitlichen Einkerbungen aus Silber.


Alter: ca. 2. - 5. Jh. n. Chr.
Größe: Länge 1,9 cm, Innendurchmesser 1,7 cm und Gewicht 3,0 g.
Zustand/Form: Sehr gut erhalten (siehe Bilder)

Der vorliegende antike und seltene römische Fingerring ist zweifellos ein bemerkenswertes Artefakt, das die raffinierte Handwerkskunst und den ästhetischen Geschmack seiner Zeit widerspiegelt. Datierend etwa aus dem 2. bis 5. Jahrhundert n. Chr., präsentiert sich dieser Ring in außergewöhnlich gutem Zustand, wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist.

Ein besonders markantes Merkmal dieses Rings ist die Punkt-Verzierungen, die in der Mitte des Rings platziert ist, was dem Ring eine edle und luxuriöse Ausstrahlung verleiht. Neben der Spiralenverzierung sind auch die Seitenflächen des Rings verziert. Auffällige Einkerbungen ziehen sich entlang der Ränder und verleiht dem Ring eine dynamische und ästhetisch ansprechende Textur.

Die Verarbeitung des Rings aus Silber ist von schöner Qualität, und die feinen Details der Verzierung zeugen von der Handwerkskunst und dem künstlerischen Können der römischen Juweliere. Trotz seines Alters strahlt dieser Ring eine zeitlose Eleganz aus und erinnert an die anspruchsvolle Mode und den luxuriösen Lebensstil der römischen Elite.

Insgesamt ist dieser antike römische Fingerring aus Silber und dem auffälligen Aufsatz ein beeindruckendes Beispiel für die Kunstfertigkeit und den kulturellen Reichtum des antiken Roms. Seine außergewöhnliche Erhaltung macht ihn zu einem wertvollen Fund für Sammler und Historiker gleichermaßen, die sich für die Geschichte der römischen Zivilisation und ihrer kunstvollen Handwerkskunst interessieren.


Herkunft: Aus einer über 40 jährigen Antikensammlung, nordeuropäischer Nachlass, erworben auf dem europäischen Kunstmarkt. Weitere Details sind bekannt.


Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privatsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.