1913
erstmals erschienen
1: 15000
Reprint – Faksimile – unveränderter Neudruck
Neuauflage aus dem Jahr 1996
neu im Archiv - Verlag in Braunschweig XIV
interessanter Zeitbeleg
sehr dekorativer , grosser Plan
im Format 78 x 67 cm
Der vorliegende Plan wurde auf Veranlassung der Tiefbaudeputation des Magistrats angefertigt und im November 1913 herausgegeben. Er zeigt Berlin in den Grenzen, die es vor 1920 hatte. Das damalige Stadtgebiet ist grün umrandet und umfaßt nur die heutigen sechs Innenstadtbezirke Mitte , Tiergarten , Wedding , Prenzlauer Berg , Friedrichshain und Kreuzberg . Es grenzte an die - im Uhrzeigersinne aufgezählten Städte und Landgemeinden Reinickendorf , Pankow , Weißensee , Lichtenberg , Stralau , Treptow , Neukölln , Tempelhof , Schöneberg , Charlottenburg , den Gutsbezirk Plötzensee und den Gutsbezirk Jungfernheide . In unterschiedlicher Färbung sind die verschiedenen Pflasterungsarten der Straßen, wie Asphalt, Stein, Holz und Macadam kenntlich gemacht. Die Bezeichnungen „Quarritepflaster" und „Pyknotonpflaster" sind Namen für Probepflasterungen, welche die Tiefbauverwaltung immer wieder vornehmen ließ, um einen billigeren, doch haltbaren Ersatz für das ziemlich teure Asphaltpflaster zu finden. Asphaltpflasterung war natürlich die beste, leider auch teuerste, nahm aber trotzdem gegenüber den am weitesten verbreiteten insgesamt sieben Steinpflasterarten von Jahr zu Jahr zu. Im Berichtsjahr 1913 waren von den rund 6,8 Millionen Quadratmetern Straßenbelag 45,54 Prozent Asphaltpflaster. Aus praktischen Gründen wurde damals bei der Pflasterung von Brückenrampen noch viel Holzpflaster aus australischem „Tallow Wood" und schwedischem Kiefernholz verwendet, schlug aber statistisch nur mit 2,05 Prozent zu Buche; die verschiedenen Macadam- und Versuchspflasterarten betrugen nur 0,11 Prozent des Gesamtumfanges. Es zeigt sich also, daß im damaligen Berlin die Steinpflasterung noch überwog, hauptsächlich aber in verkehrsärmeren Straßen vorhanden war und durch Neupflasterungen von Jahr zu Jahr zurückging. Als Ergebnis eines Jahre andauernden komplizierten Rechtsstreits zwischen dem Magistrat von Berlin und dem Preußischen Fiskus über die gegenseitigen Forderungen aus der vorangegangenen Kriegsperiode und der Abtragung der von da herrührenden Schulden der Stadt wurde neben der Klärung anderer Streitpunkte auch die beiderseitige Verpflichtung zur Anlegung und Unterhaltung des Straßenpflasters durch eine Kabinettsorder König Friedrich Wilhelms III. vom 31. Dezember 1838 dahingehend geregelt, daß alle vor dem 1. Januar 1837 entstandenen Straßen auf Kosten des Staates, hingegen alle nach diesem Datum neu angelegten oder künftig neu anzulegenden Straßen und Straßenverlängerungen auf Kosten der Kommunalkasse zu pflastern und zu unterhalten seien. Dem Magistrat wurde die Befugnis eingeräumt, bei der Anlage einer neuen Straße oder bei der Verlängerung einer schon bestehenden von dem Unternehmer der neuen Anlage oder von den angrenzenden Eigentümern die Legung des ersten Straßenpflasters oder den Betrag der hierzu erforderlichen Kosten zu verlangen. Es mußte ein Verzeichnis aller vor dem 1. Januar 1837 innerhalb der Ringmauer entstandenen Straßen und Straßenstrecken aufgenommen werden, deren Unterhaltung dem Fiskus oblag. Außerhalb der Ringmauer mußten alle Straßen von der Stadt auf ihre Kosten angelegt und unterhalten werden. Bei den anfangs nicht so zahlreichen neuen Straßenanlagen war die - häufig auf die Anlieger abwälzbare - Straßenbaulast für die Stadtkasse nicht so erheblich, sie wuchs dann aber seit dem Jahre 1861 durch die neu eingemeindeten Gebiete stark an. Es zeigte sich auch bald, daß der Fiskus seinen Straßenbauverpflichtungen innerhalb der Ringmauer nur unzureichend nachkam, so daß der Magistrat bei der Regierung auf die Übernahme dieser Straßen in seine Zuständigkeit drängte, um im Interesse der Einwohner bessere Verhältnisse herzustellen. Nach jahrelangen Verhandlungen gingen endlich mit dem 1 .Januar 1876 auf Grund eines neuen Vertrages zwischen Staat und Stadt alle Straßen und Straßenbrücken Berlins in deren Besitz über.
ausgefaltet Format 78 x 67 cm
gefaltet auf Format 17 x 19 cm
sehr guter Zustand - very good condition
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