Zum Verkauf steht ein seltener und vorzüglich erhaltener, römischer Glasflakon mit intaktem Henkel in großer Ausführung.


Alter: 2. - 4. Jh. n. Chr.

Größe: Höhe 11,4 cm und Durchmesser 8,7 cm
Gewicht: 106,7 g

Zustand/Form: Vollständig erhaltenes Gefäß in vorzüglicher Ausführung.


Das vorliegende Artefakt ist ein äußerst seltener und außergewöhnlich gut erhaltener römischer Glasflakon aus dem 2. bis 4. Jahrhundert n. Chr. Dieser Flakon ist in einer besonders großen Ausführung und zeichnet sich durch seinen intakten Henkel aus, was ihn noch bemerkenswerter macht.

Das Glasgefäß ist vollständig intakt und aus hauchdünnem Glas gefertigt, was auf die herausragende handwerkliche Geschicklichkeit der antiken Glasbläser hinweist. Die Farbe des Glases ist in einem faszinierenden grün-goldenen Ton gehalten, der dem Flakon eine einzigartige Eleganz verleiht und durch das Spiel des Lichts besonders zur Geltung kommt.

Der Flakon ist mundgeblasen, was auf eine traditionelle Herstellungstechnik hinweist, die für antike Glasgefäße typisch ist. Die Tatsache, dass der Henkel intakt ist, macht dieses Stück noch bemerkenswerter, da Henkel oft zu den fragileren Teilen antiker Glasgefäße gehören und häufig beschädigt oder verloren gehen.

Insgesamt ist dieser römische Glasflakon ein herausragendes Beispiel für die Kunstfertigkeit und Schönheit der antiken Glaskunst und zeugt von der raffinierten Handwerkskunst und dem ästhetischen Empfinden der römischen Zivilisation. Seine seltene Ausführung und die herausragende Erhaltung machen ihn zu einem begehrten Sammlerstück und einem faszinierenden Zeugnis der antiken Vergangenheit.



S E L T E N H E I T


Herkunft: Aus einer über 60 jährigen Antikensammlung. Erworben in den 1960er bis 1970er Jahren, Privat-Nachlass aus Frankfurt (Umgebung).


Die Artefakte waren Bestandteil einer Privatsammlung.


Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus Privatsammlungen und Nachlässen.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.