Kurzzeitkennzeichen Versicherung eVB PKW 5 Tage + IVK Grüne Karte SMS/Email



Achtung ab 01.04.2015 gilt:

Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April 2015 zugeteilt, wenn

  • das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,

  • eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und

  • das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:


  • bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.

  • zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.




Ablauf

(0). Bei Fragen/Unklarheiten oder wenn Sie die eVB sofort brauchen weil Sie schon in der Zulassungsstelle sitzen, bitte immer vorher anrufen.

1. Kaufen

2. Kaufabwicklung starten

-Prüfen Sie hier Ihre Daten bzw. Lieferanschrift (Versicherungsnehmer=Lieferadresse). Wir brauchen mindestens Name, Straße und Hausnr. sowie PLZ und Ort. Ein Handynummer ist nur erforderlich wenn Sie die eVB auch als SMS erhalten möchten und kann mittels "Mitteilung an Verkäufer" an uns übermittelt werden.

-Wenn Sie sonstige Änderungswünsche haben können Sie diese mittels "Mitteilung an Verkäufer" tun.

3. Zahlungsmethode auswählen (Überweisung oder Paypal), bezahlen und die Kaufabwicklung abschließen.

4. Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist wird die eVB innerhalb der Geschäftszeiten (Mo-Fr. 9:00-17:00) umgehend für Sie ausgestellt und an Sie per Email (bei übermittelter Handynummer auch als SMS) versendet.

5. Wenn Sie etwas vergessen haben (Abweichende Versicherungsnehmer als hinterlegte Lieferanschrift etc.) bitte sofort melden bevor die eVB ausgestellt wurde weil eine nachträgliche Änderung der eVB-Daten ist nicht möglich.

6. Bewertung abgeben.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen sind spezielle Autokennzeichen die lediglich 5 Tage nach Zulassung gültig sind.

Ein Kurzzeitkennzeichen wird für Überführung von nicht zugelassenem Fahrzeug in eine andere Stadt oder Region innerhalb von Europa geeignet. Es können ebenfalls Probefahrten von Kaufinteressenten oder Fahrten zur Prüfung beim TÜV oder ähnliches mit einem solchen Fahrzeug vorgenommen werden.

Das Auto muss hierfür nicht zugelassen werden.

Kurzzeitkennzeichen werden nur in Verbindung mit einer Kurzzeitkennzeichenversicherung ausgegeben, welche durch die eVB-Nummer nachgewiesen wird. Im europäischen Ausland ist eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit der grünen Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte) möglich (mit enthalten).

Was ist eine eVB-Nummer?

Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer als siebenstellige Zeichenfolge) ist der Nachweis über einen bestehenden vorläufigen Versicherungsschutz von einer Versicherungsgesellschaft für das anzumeldende Kraftfahrzeug.

Die Straßenzulassung kann von der Zulassungsstelle nur dann vergeben werden, wenn die elektronische Versicherungsbestätigung von dem Kfz-Halter bei der Kfz-Zulassung in der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Die Fahrzeuge in Deutschland dürfen auf öffentlichen Straßen nur dann fahren, wenn auch ein entsprechender Haftpflichtschutz vorhanden ist.

Sofort-EVB-Nummer

Bei uns erhalten Sie nach dem Kauf Mo-Fr. zwischen 9:00-17:00 Uhr sofort am selben Tag eine EVB-Nummer.

Käufe ab 17:00 Uhr sowie am Wochenende/Feiertagen werden an darauf folgenden Werktag bearbeitet. Wenn Sie dringend eine eVB benötigen so bitte ich Sie uns vorher telefonisch zu kontaktieren.

EVB-Gültigkeit

Nach Erstellung der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer ist diese 14 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann die eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung genutzt werden. Längere Gültigkeiten sind für Ebaytransaktionen wegen Rückgabefristen nicht möglich.

Wie bekomme ich die EVB Nummer?

Die eVB-Nummer bzw. die Versicherungsbestätigung wird Ihnen nach Ihrem Kaufvorgang per E-Mail oder als SMS(dazu müssen Sie uns Ihre Handynummer mitteilen) zugesendet.

Wenn Sie die eVB per Post zugestellt haben möchten, dann müssen Sie die Gebühren i.H.v. 2,50 € dafür selbst tragen.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Sie bezahlen bei uns schnell und sicher mit PayPal oder Überweisung.

Paypal

Die Zahlung per PayPal erfordert eine einmalige Registrierung bei PayPal. Danach können Sie bequem per Lastschrift, Kreditkarte oder normaler Überweisung über PayPal zahlen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassung?

Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung)

  • KFZ-Schein/-Brief

  • TÜV und ASU Bescheinigung. SP bei LKWs

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) . Sollten Sie einen ausländischen Reisepass nutzen, muss darin Ihre Anschrift in lateinischen Buchstaben eingetragen sein.

  • bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug

  • evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Ohne Gewähr, nur zur Info. Sie sind selbst verantwortlich um die Zulassungsvorausetzungen zu erfüllen

Was mache ich im Schadensfall?

Melden Sie sich im Falle eines Schadens bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft. Die Kontaktnummer finden Sie auf dem Versicherungsschein/Deckungskarte der PDF.

Bin ich verpflichtet, mein Auto später bei Ihnen zu versichern?

Nein, wenn Sie eine Kurzzeitversicherung bei uns abschließen, gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.

Auf Anfrage können wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot erstellen.

Widerruf / Stornierung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Rückgabe bzw. Stornierung der Kurzzeitversicherung.

Sofern Sie eine eVB Nummer nicht genutzt haben und EVB-Gültigkeit bereits abgelaufen ist, können Sie diese stornieren.

In diesem Falle erhalten Sie nach Ablauf der Gültigkeit, abzüglich 10 € Bearbeitungsgebühr eine Gutschrift.