Katadyn Wasserfilter Katadyn Tactical BeFree 1 l Wasseraufbereitung Filter
Beschreibung
Durchfluss, für 1 Person, ideal zum Wandern
Städtereisen, Trailrunning, Biken usw.
dank des zusammenfaltbaren Trinkbeutels
passt der Filter sogar in Laufhosen,
Fahrradhosen, Schwimm- und Fischerwesten.
entfernt Bakterien, Zysten und Sedimente
Maße: ca. 7 x 7 x 27,5 cm
Gewicht: ca. 73 g
Material:
EZ-Clean Membrane™ mit Hohlfasern
Hydrapak™ SoftFlask™ aus TPU (Thermoplastisches
Polyurethan), 100 % PVC und BPA frei
Zustand
Lieferumfang
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Batterien
Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Ich bin Vertreiber im Sinne des Batteriegesetzes. Batterien können Sie daher nach Gebrauch unentgeltlich an uns zurückgeben. Die gebrauchten Batterien können Sie entweder an uns unter der im Impressum angegebenen Anschrift übersenden oder in unseren Geschäftsräumen unter der im Impressum angegebenen Anschrift abgeben. Alternativ können Sie diese auch bei den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich zurückgeben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
a) Das nachstehend abgebildete Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hat folgende Bedeutung: „Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.“
b)
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb = Blei);
Cd.: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd = Cadmium); Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg =Quecksilber);
Wir weisen Sie weiter darauf hin, dass wir, wenn wir Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, verpflichtet sind, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist von uns bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten.
Fahrzeugbatterien“ sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. „Endnutzer“ ist derjenige, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert.