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Herzlich Willkommen!

Wir bieten Ihnen hier EINE 16 Zoll STAHLFELGE für VW Tiguan/Sharan II (werkstattgeprüft) zu kaufen an!

Sie können die Anzahl nach Bedarf und Vorrat erhöhen im Feld "Stückzahl"

Passend für folgende Fahrzeuge im Serienzustand:

-
VW SHARAN II (7N), SEAT ALHAMBRA II (710 / 711)

- VW Tiguan I (5N)

- Audi Q3

Bitte prüfen Sie die Passgenauigkeit durch abgleichen der nachstehenden Felgenspezifikationen selbst.

Die Felge ist original VW AG gekennzeichnet.

Felgenspezifikationen:

- Breite x Zollgröße: 6,5 J x 16

- Einpresstiefe (ET/IS): 33 mm

- Lochzahl x Lochkreis: 5 x 112 mm

- Mittenlochdurchmesser (Nabenloch): 57,1 mm (VW Standard)

- Die Felgen sind gebraucht mit Gebrauchs- u. Montagespuren. Sie sind nicht neu und weisen leichte Rostansätze (Flugrost) und evtl. Überlackierungen auf.

- Der Zustand und auch der Rundlauf ist werkstattgeprüft und in Ordnung! Absolut TÜV konform und HU tauglich!

- Versandkosten werden automatisch durch eBay kombiniert: Bei 1 Felge = 11,90 EUR Versandkosten + 6 Euro für jede weitere Felge (Deutschland)

- Es wird per DHL versendet (D). Sie können daher bei uns auch gerne eine Packstation als Lieferadresse verwenden.

- Rückgabebedingungen: Käufer trägt Versandkosten selbst. Nicht bieten, wenn Sie nicht einverstanden sind!

International bidders are welcome! If there are any questions, please contact us in English, French or German!


Rücknahmebedingungen für diesen Artikel:
Rückgabe wird akzeptiert unter folgenden Bedingungen:
Käufer trägt Versandkosten selbst.
Es werden somit bei Rückgabe keine Rücksendekosten erstattet.
Nur bieten, wenn Sie diese Bedingungen akzeptieren!

Versand in die Schweiz ist möglich. Die Versandkosten betragen jedoch in der Regel doppelt so viel wie die angegebenen EU-Versandkosten. Käufer mit schweizerischer Lieferadresse müssen daher vorab den genauen Versandpreis anfragen.

Hinweis für gewerbliche Käufer: Bei unseren als "gebraucht" gekennzeichneten Artikeln greift die Regelung für den Wiederverkauf von Gebrauchtgegenständen, welche unter die Sonderregelung des §25a UStG fallen. In der Rechnung wird daher die MwSt. nicht gesondert ausgewiesen.