Chili-Mühle DIAVOLO, Edelstahl/Acryl - 035346

 

 

Zassenhaus Chili Mühle

 

  • Die Chili-Mühle DIAVOLO verleiht Gerichten wie Penne all'arrabbiata, dem Klassiker Chili con Carne oder exotischen Speisen die richtige Schärfe.
  • Sie ist mit einer speziellen Reibtechnik ausgestattet, die ideal zum leichten Schneiden und Dosieren der scharfen Schoten und weiteren Gewürzen geeignet ist.
  • Sie können die Mühle ebenfalls für Koriander, Sesam, Kümmel und weitere Gewürze verwenden.
  • Wird die DIAVOLO gerade nicht zum Würzen benötigt, sehen die Chilis in der modernen Mühle aus Acryl und Edelstahl auf dem Tisch und in der Küche sehr dekorativ aus.
 
Diavolo Wuerzen Chili Mill
 
 
Produktinformationen:
  • Material: Acryl-Edelstahl
  • Abmessungen: Höhe 21 cm, Durchmesser 5 cm.
  • Gewicht: 265 g
  • Hersteller Bezeichnung: Chili-Mühle Art.-Nr. 035346
  • Mahlwerk: Spezielle Reibetechnik
  • Lieferumfang: Chili-Mühle mit Verschlusskappe
 
Chilie Mühle Diavolo Mahlwerk mit Reibetechnik

Wichtiger Hinweis:
Nur für getrocknete Chilischoten wie man sie allgemein im Handel erhält (länge ca. 2 – 3 cm, siehe auch Hauptbild von Produkt – dort ist die Größe auch gut erkennbar).



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Es besteht eine Herstellergarantie auf das Mahlwerk (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten!) seitens des Garantiegebers Zassenhaus International GmbH, Höhscheider Weg 29, 42699 Solingen mit einer Dauer von 10 Jahre. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit. Die entsprechenden Garantiebedingungen finden Sie weiter unten bei "Garantiebedingungen Zassenhaus Hersteller-Garantie".
 
Hinweis: Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus einem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt. Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.


Garantiebedingungen Zassenhaus Hersteller-Garantie:

"1. Allgemeines
Firma Zassenhaus International GmbH übernimmt gegen über Verbrauchern bei bestimmten Produkten zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, eine Herstellergarantie. Diese gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaft ungsgesetz. Die Herstellergarantie - die die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers weder ersetzt noch einschränkt - gilt zusätzlich zu den dem Verbraucher gegenüber dem Verkäufer zustehenden gesetzlichen Sachmängelansprüchen. „Verbraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu verwenden. „Erstkunde“ ist der Verbraucher, der als erster das Produkt erworben hat.

2. Garantieschutz
Die Herstellergarantie gilt nur für Produkte, bei denen auf der dazugehörenden Produktverpackung eine Garantieerklärung durch Firma Zassenhaus aufgedruckt ist. Die Herstellergarantie gilt nur für Material- oder Fabrikationsfehler und nur in dem Umfang, wie sie auf der Produktverpackung angegeben ist (komplettes Produkt oder nur Produktkomponenten). Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften Die Herstellergarantie gilt nur für die Dauer der auf der dem jeweiligen Produkt zugehörigen Verpackung angegebenen Zeit. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum des Erstkunden (Verbraucher). Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung und Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.

3. Schriftliche Fehleranzeige
Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch eine schriftliche Fehleranzeige aus der sich Name, Adresse des Anspruchstellers sowie die Art der Beanstandung entnehmen lassen, innnerhalb der Garantielaufzeit gegenüber dem Fachhänd ler, bei dem der Erstkunde das Produkt gekauft hat, geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Verbraucher den Fehler bei dem Fachhändler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nach dem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher durch Vorlage des Kaufbelegs des Erstkunden nachzuweisen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist.

4. Leistungen im Garantiefall
Dem Hersteller steht es frei, das Produkt instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher ein Ersatzteil zu schicken. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden vom Hersteller übernommen. Entscheidet sich der Hersteller für einen Austausch, so ist der Hersteller berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen, wenn dieselbe Ware nicht mehr hergestellt wird.

5. Garantieausschlüsse
Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:
- Verbrauchsmaterial, wie z. B. Batterien
- Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel, intensive Sonnenbestrahlung
- Schäden, die durch das mangelhafte Produkt entstanden sind
- 2. Wahl-Produkte

Die Gültigkeit der Garantie endet bei:
- Nichteinhalten etwaiger technischer Anleitungen, Gebrauchs- und Pflegehinweise
- Durch den Verkäufer oder Dritte verursachte Produktschäden
- Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche und fahrlässige Beschädigung zurückzuführen sind
- Unsachgemäßer Inbetriebnahme
- Mangelnder oder fehlerhafter Wartung und Pflege
- Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden.

6. Nichteingreifen der Garantie
Die Überprüfung des Produkts wird zunächst vom Fachhändler vorgenommen, der sich mit dem Hersteller zur Klärung, ob ein Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegt, in Verbindung setzt. Nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Käufers und vorheriger Zustimmung des Herstellers kann der Fachhändler das Produkt zur Überprüfung an den Hersteller einschicken. Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen.

7. Gesetzliche Rechte
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Herstellergarantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese werden durch die Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Die Herstellergarantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat."