Kinder Weihnachtsmann Kostüm Nikolaus Santa Claus Weihnachts Verkleidung Jungen

Das Jungenkostüm kleiner Weihnachtsmann besteht aus einem schönen Shirt in Anzug-Optik mit aufgenähtem Kragen und einer bequemen Hose mit praktischem Gummizug. Oberteil und Hose in kuscheliger Fleece-Optik. Dazu gehören ein auffälliger, breiter Bindegürtel und eine Weihnachtsmann-Zipfelmütze, Material: 100 % Polyester.

Auch der Weihnachtsmann und der Nikolaus haben mal klein angefangen. Mit dem Jungenkostüm kleiner Weihnachtsmann ist die Verkleidung im Nu perfekt. Lassen Sie Ihre Lieblinge in der Faschingswelt – oder auch in der Weihnachtszeit – als Weihnachtsmann fleißig mithelfen und am Nikolaus-Tag Geschenke aus dem Sack zaubern. Selbstverständlich kann das Kostüm auch von Mädchen getragen werden. Tipp: Besorgen Sie zu dem Kostüm einen flauschigen Bart, so ist die Verkleidung noch authentischer.

Dieses Kinderkostüm zählt zu den Highlights unter den vielen Verkleidungen an Fasching und im Karneval. Schließlich sind Weihnachtsmann und Nikolaus immer gerne gesehen, da sie nicht nur im Winter, sondern auch in der fünften Jahreszeit für festliche Stimmung sorgen.

Jungenkostüm kleiner Weihnachtsmann

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Highlights

  • Schönes Shirt in Anzug-Optik mit aufgenähtem Kragen
  • Bequeme Hose mit praktischem Gummizug
  • Oberteil und Hose in kuscheliger Fleece-Optik
  • Auffälliger, breiter Bindegürtel
  • Weihnachtsmann-Zipfelmütze

Schuhe und Geschenkverpackungen sind nicht im Lieferumfang enthalten.

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2023-05-04 10:18 - 0

Informationen zu Batterien

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit.

1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von Batterien

Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben. Sie können Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Sie können Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückgeben. Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden.

2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattG

Anhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

3. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

4. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer

Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE 59131102.