Schamotteplatten 250 x 124 x 30 mm Schamottstein Kaminofen Schamott Pizzastein

✓ Hohe Qualität ✓ schneller Versand


Schamotteplatten bestehen aus speziellen Feuertonen und schon einmal gebrannten und gemahlenen Ziegel- oder Porzellanprodukten, hitzebeständig bis 1.250 °C, werden zur Auskleidung von Kaminen, Schornsteinen oder Brennkammern verwendet, reizfrei und geruchlos, nicht brennbar 250 x 124 x 30 mm

Das Wichtigste auf einen Blick

Schamotteplatten bestehen aus speziellen Feuertonen und schon einmal gebrannten und gemahlenen Ziegel- oder Porzellanprodukten, hitzebeständig bis 1.250 °C, werden zur Auskleidung von Kaminen, Schornsteinen oder Brennkammern verwendet, reizfrei und geruchlos, nicht brennbar 250 x 124 x 30 mm
  • Kennziffer: 3314 (bei Rückfragen bitte angeben)

Zahlungsmöglichkeiten



Sie können über Paypal bequem per Lastschrift, Kreditkarte oder mit ihrem normalen Paypalkonto bezahlen.


Abholung vor Ort

Eine Abholung ist leider nicht möglich






Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben.
Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen,
bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen
Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:


1. „Cd" steht für Cadmium. 2. „Hg" steht für Quecksilber. 3. „Pb" steht für Blei.


Unsere Informations- und Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG)

Diese durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören.


Sie müssen die Altgeräte an einer Erfassungsstelle abgeben.
Vor der Abgabe haben Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen.
Sie tragen die Eigenverantwortung im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten.

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung
der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke
der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw.
Rücknahmestelle.