Kühlerfrostschutz Konzentrat Kühlflüssigkeit Cartechnic CT12evo 1,5L rot

  • Artikelnummer: 3527438
  • EAN: 4027289041704
  • Gewicht: 1,8 kg
  • Hersteller: Cartechnic
  • Typ: G12
  • Typ: G13
  • Typ: G30
  • Typ: G40
  • Marke: Cartechnic
  • Herstellernummer: CTC3100383
  • Produktart: Kühlerfrostschutz
  • Farbe: rot
  • Menge: 1,5 L

Beschreibung

Eigenschaften:

  • Longlife Frost- und Kühlerschutzkonzentrat
  • Kühlflüssigkeit für Verbrennungsmotoren
  • Frost- und Korrosionsschutz
  • Auch für Alu-Motoren geeignet
  • Silikathaltig
  • Borat-, amin-, nitrit-, phosphat- und 2- ethylhexansäurefrei
  • Schützt Motor, Kühler und Wasserpumpe ganzjährig vor Frost und Korrosion

Empfohlen für:

  • ASTM D 3306/D 1384/D 4340/ D 4985/D 6210
  • AUDI/BENTLEY/BUGATTI/ LAMBORGHINI/PORSCHE/SEAT/ SKODA/VW TL 774 C/TL 774 D/TL 774 F/ TL 774 G/TL 774 J/TL 774 L
  • BMW LC-87/LC-97/LC-18
  • CITROEN ab 1993
  • DACIA ab 2005
  • DAEWOO alle Modelle
  • GENERAL-MOTORS GMW 3420/ B 040 1065
  • HYUNDAI ab 1982
  • KIA ab 1991
  • MAN 324 NF/SNF/Si-OAT/Si-OAT evo
  • MB 325.0/326.0/325.6/326.6
  • NISSAN ab 1982
  • ÖNORM V 5123
  • OPEL 1975-2000, ab 2001; B 040 0240/GME L 1301
  • PEUGEOT ab 1993
  • RENAULT ab 1995
  • ROLLS-ROYCE ab 1998
  • TOYOTA alle Benziner ab 1978, alle Diesel bis 2015
  • VOLVO TR-31854114-002, alle Modelle
  • uvm...

Einsatzgebiete:

  • Für Motoren aus Gusseisen, Aluminium, Eisenlegierungen oder aus der Kombination von den genannten Metallen geeignet
  • Besonders für Leichtmetallmotoren empfohlen, bei denen ein besonderer Aluminiumschutz bei höheren Temperaturen verlangt wird
  • Für längst mögliche Kühlmittellebensdauer

Anwendung:

  • Für eine optimale Mischung, besonders im Hinblick auf den Korrosions- und Überhitzungsschutz, empfehlen wir ein Volumenmischungsverhältnis von 1:1.
  • Zur Herstellung von Mischungen sollte bevorzugt enthärtetes Wasser eingesetzt werden.

Mischbarkeit:

  • Cartechnic CT 12evo ist mit den meisten Kühlmitteln auf Basis von Ethylenglykol mischbar. Um die Vorteile des Produkts optimal nutzen zu können, empfehlen wir eine sortenreine Befüllung.


Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und  gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme


Signalwort Achtung

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Ethandiol

Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H373 Kann die Nieren schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Verschlucken.

Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P330 Mund ausspülen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.

 

 

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3.Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist

Hinweis zur Entsorgung von Altöl

gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:

WHR Car&Bike
Bottchenbachstr. 18
06526 Sangerhausen

Sie können die Öle dort während der Öffnungszeiten (Werktags, Mo – Fr zwischen 9 und 16 Uhr) abgeben. Alternativ können Sie das gebrauchte Öl auch an unsere Annahmestelle senden. Bitte sorgen Sie in diesem Fall für eine geeignete Transportverpackung und eine ausreichende Frankierung.

Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass unsere Annahmestelle über eine Einrichtung verfügt, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.

Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.