Für Hunde ab 15 Kg.3 Pipetten a 2ml.MHD-01/2026
Hunde ab 15 kg Körpergewicht: 1 Pipette (= 2,0 ml).
Wiederholen Sie die Anwendung alle 28 Tage. Falls Ihr Hund z.B. beim Baden oder Spazieren sehr nass geworden ist, empfehlen wir eine Wiederholung der Anwendung nach mind. 7 Tagen Wartezeit zum ersten Gebrauch.
Der Pipetteninhalt wird im Nacken des Hundes aufgetragen, so dass die Tropfen nicht aufgeleckt werden können.
Seine volle Wirkung entfaltet das SPOT-ON Präparat sofort nach dem Auftragen.Beaphar Zecken- und Flohschutz SPOT-ON ist für Hunde ab 15 kg ab 12 Wochen geeignet und bietet einen Schutz vor Lästlingen.
Die Kombination der Wirkstoffe hält Zecken und Flöhe fern. Durch das SPOT ON Präparat wird ein frischer und hygienischer Effekt erreicht.
- Gegen Zecken, Flöhe und Mücken
- Prophylaktische Eigenschaften
- Sofortschutz direkt nach dem Auftragen
- Für Hunde ab 12 Wochen mit einem Körpergewicht ab 15 kg
- baua-Reg.-Nr:N-79441
Inhalt: 3 x 2 ml
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Wirkstoff: Margosa Extrakt CAS-Nr.: 84696-25-3: 50 g/L, Ethyl butylacetylaminopropionate CAS-Nr.: 52304-36-6: 50 g/L, Eucalyptus citriodora oil, hydrated, cyclized CAS-Nr.: 1245629-80-4: 1 g/L.
Achtung!!!! Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund
(338310)
Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1)
Druckdatum : 26-10-2021
Seite : 1 / 6
( DE / D )
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund
(338310) (13847)
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Biozid PT19: Repellentien
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant :
Beaphar B.V.
Straße : Drostenkamp 3
Postleitzahl/Ort : NL - 8101 BX Raalte
Telefon : +31 (0)572 348 834
Telefax : +31 (0)572 348 835
Ansprechpartner für Informationen : SDS@Beaphar.com
1.4 Notrufnummer
Beaphar: +31 (0)612 968 231 (08:00 - 17:00 h), Contact: J. van den Eertwegh
Deutschland: +49 (0)228 19240 Giftnotrufzentrale Bonn (24/7).
Österreich: ++43 1 406 43 43 Vergiftungsinformationszentrale (24/7).
Groussherzogtum Lëtzebuerg: (+352) 8002-5500 Belgian Poison Center (24/7).
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Keine
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
MARGOSA EXTRACT ; EG-Nr. : 283-644-7; CAS-Nr. : 84696-25-3
Gewichtsanteil : ≥ 2,5 - < 10 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] : Aquatic Chronic 3 ; H412
ETHYL BUTYLACETYLAMINOPROPIONATE ; EG-Nr. : 257-835-0; CAS-Nr. : 52304-36-6
Gewichtsanteil : ≥ 2,5 - < 10 %
Einstufung 1272/2008 [CLP] : Eye Irrit. 2 ; H319
Zusätzliche Hinweise
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund
(338310)
Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1)
Druckdatum : 26-10-2021
Seite : 2 / 6
( DE / D )
Allgemeine Hinweise
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Niemals einer bewusstlosen
Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage
bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.
Nach Einatmen
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nach Hautkontakt
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nach Augenkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt
aufsuchen.
Nach Verschlucken
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Selbstschutz des Ersthelfers
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise für den Arzt
Bisher keine Symptome bekannt.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
alkoholbeständiger Schaum
Löschpulver
ABC-Pulver
Kohlendioxid (CO2)
Sand
Wassersprühstrahl
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Keine
5.4 Zusätzliche Hinweise
Bei Verbrennung starke Rußentwicklung. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Für ausreichende Lüftung
sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Keine
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
KSicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund
(338310)
Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1)
Druckdatum : 26-10-2021
Seite : 3 / 6
( DE / D )
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Es wird empfohlen alle Arbeitsverfahren so zu gestalten, dass folgendes ausgeschlossen ist:
Einatmen
Hautkontakt
Augenkontakt
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit
lokaler Absaugung zu verwenden. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, muss der gesamte
Arbeitsbereich ausreichend technisch belüftet werden.
Schutzmaßnahmen
Brandschutzmaßnahmen
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Behälter nicht mit Druck entleeren.
Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschließen. Vorsicht beim erneuten Öffnen angebrochener Behälter. Der
Zutritt ist nur autorisiertem Personal zu erlauben.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen.
Zusammenlagerungshinweise
Lagerklasse : 12
Lagerklasse (TRGS 510) : 12
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
Nur Behälter verwenden, die speziell für das Produkt zugelassen sind. Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten.
Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Behälter dicht geschlossen
halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Biozid PT19: Repellentien
Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher) Gebrauchsanweisung beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D )
Grenzwerttyp (Herkunftsland) : Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D )
Grenzwert : 300 mg/m3
Grenzwerttyp (Herkunftsland) : Gehalt an Kohlenwasserstoffen (aliphatisch C6-C14, aromatisch C9-C14)
Grenzwert : <= 1 %
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Augenschutz: nicht erforderlich.
Hautschutz
Handschutz
Handschutz ist nicht erforderlich
Körperschutz
Körperschutz: nicht erforderlich.
Atemschutz
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische EigenschaftenSicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund
(338310)
Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1)
Druckdatum : 26-10-2021
Seite : 4 / 6
( DE / D )
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Farbe : Schwach gelblich.
Geruch : margossa
Clarity clear
Sicherheitstechnische Kenngrößen
Aggregatzustand : Flüssig
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Keine Daten verfügbar
Gefrierpunkt : ( 1013 hPa ) Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich : ( 1013 hPa ) Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar
Flammpunkt : Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Obere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : ( 20 °C ) Keine Daten verfügbar
Verdunstungszahl : Keine Daten verfügbar
Dichte : ( 20 °C ) ca. 0,95 g/cm³
Wasserlöslichkeit : ( 20 °C ) Keine Daten verfügbar
pH-Wert : 4,8 - 6,2
log P O/W : Keine Daten verfügbar
Viskosität : ( 20 °C ) Keine Daten verfügbar
Geruchsschwelle Keine Daten verfügbar
Relative Dampfdichte : ( 20 °C ) Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Keine
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
11.5 Zusätzliche Angaben
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Es liegen keine Informationen vor.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund
(338310)
Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1)
Druckdatum : 26-10-2021
Seite : 5 / 6
( DE / D )
Es liegen keine Informationen vor.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
12.4 Mobilität im Boden
Es liegen keine Informationen vor.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
12.7 Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Zusätzliche Angaben
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
12.8 Abschätzung/Einstufung
Gemäß den Kriterien der EG-Einstufung und Kennzeichnung "umweltgefährlich" ist der Stoff/das Produkt nicht als
umweltgefährlich zu kennzeichnen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3 Transportgefahrenklassen
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4 Verpackungsgruppe
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.5 UmweltgefahreSicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund
(338310)
Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1)
Druckdatum : 26-10-2021
Seite : 6 / 6
( DE / D )
database."
Wassergefährdungsklasse (WGK)
Einstufung gemäß AwSV - Klasse : 1 (Schwach wassergefährdend)
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Keine entzündbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1 Änderungshinweise
Keine
16.2 Abkürzungen und Akronyme
Siehe Übersichtstabelle unter www.euphrac.eu.
Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu.
16.3 Wichtige Literaturangaben und Datenquellen
Keine
16.4 Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Berechnungsmethode.
16.5 Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
16.6 Schulungshinweise
Keine
16.7 Zusätzliche Angaben
Keine
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die
Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten
Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere
Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung
unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderesn
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Sonstige EU-Vorschriften
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozide
Produktart 19: Repellentien und Lockmittel
Nationale Vorschriften
Latvia
May 15, 2007 Cabinet Regulations Nr.325 "Labour Protection Requirements for exposure to chemicals at the
workplace"
June 21, 2011 Cabinet Regulations Nr.484 "hazardous waste inventory, identification, storage, packaging, labeling and
transportation procedures for accounting"
August 27, 2013 Cabinet Regulations Nr.628 "Requirements for the handling of biocides'
December 22, 2015 Cabinet Regulations Nr.795 "of chemical substances and mixtures procedures for accounting and