Für Hunde ab 15 Kg.3 Pipetten a 2ml.MHD-01/2026

Hunde ab 15 kg Körpergewicht: 1 Pipette (= 2,0 ml). 

Wiederholen Sie die Anwendung alle 28 Tage. Falls Ihr Hund z.B. beim Baden oder Spazieren sehr nass geworden ist, empfehlen wir eine Wiederholung der Anwendung nach mind. 7 Tagen Wartezeit zum ersten Gebrauch. 

Der Pipetteninhalt wird im Nacken des Hundes aufgetragen, so dass die Tropfen nicht aufgeleckt werden können. 

Seine volle Wirkung entfaltet das SPOT-ON Präparat sofort nach dem Auftragen.Beaphar Zecken- und Flohschutz SPOT-ON ist für Hunde ab 15 kg ab 12 Wochen geeignet und bietet einen  Schutz vor Lästlingen. 


Die Kombination der Wirkstoffe hält Zecken und Flöhe fern. Durch das SPOT ON Präparat wird ein frischer und hygienischer Effekt erreicht. 


  • Gegen Zecken, Flöhe und Mücken
  • Prophylaktische Eigenschaften
  • Sofortschutz direkt nach dem Auftragen
  • Für Hunde ab 12 Wochen mit einem Körpergewicht ab 15 kg
  • baua-Reg.-Nr:N-79441

SPOT ON Präparat

Inhalt: 3 x 2 ml

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.


Wirkstoff: Margosa Extrakt CAS-Nr.: 84696-25-3: 50 g/L, Ethyl butylacetylaminopropionate CAS-Nr.: 52304-36-6: 50 g/L, Eucalyptus citriodora oil, hydrated, cyclized CAS-Nr.: 1245629-80-4: 1 g/L.

Achtung!!!! Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund (338310) Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1) Druckdatum : 26-10-2021 Seite : 1 / 6 ( DE / D ) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund (338310) (13847) 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Biozid PT19: Repellentien 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/Lieferant : Beaphar B.V. Straße : Drostenkamp 3 Postleitzahl/Ort : NL - 8101 BX Raalte Telefon : +31 (0)572 348 834 Telefax : +31 (0)572 348 835 Ansprechpartner für Informationen : SDS@Beaphar.com 1.4 Notrufnummer Beaphar: +31 (0)612 968 231 (08:00 - 17:00 h), Contact: J. van den Eertwegh Deutschland: +49 (0)228 19240 Giftnotrufzentrale Bonn (24/7). Österreich: ++43 1 406 43 43 Vergiftungsinformationszentrale (24/7). Groussherzogtum Lëtzebuerg: (+352) 8002-5500 Belgian Poison Center (24/7). ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. Keine 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sicherheitshinweise P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 2.3 Sonstige Gefahren Keine ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe MARGOSA EXTRACT ; EG-Nr. : 283-644-7; CAS-Nr. : 84696-25-3 Gewichtsanteil : ≥ 2,5 - < 10 % Einstufung 1272/2008 [CLP] : Aquatic Chronic 3 ; H412 ETHYL BUTYLACETYLAMINOPROPIONATE ; EG-Nr. : 257-835-0; CAS-Nr. : 52304-36-6 Gewichtsanteil : ≥ 2,5 - < 10 % Einstufung 1272/2008 [CLP] : Eye Irrit. 2 ; H319 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund (338310) Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1) Druckdatum : 26-10-2021 Seite : 2 / 6 ( DE / D ) Allgemeine Hinweise In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Nach Einatmen Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nach Hautkontakt Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Selbstschutz des Ersthelfers Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise für den Arzt Bisher keine Symptome bekannt. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel alkoholbeständiger Schaum Löschpulver ABC-Pulver Kohlendioxid (CO2) Sand Wassersprühstrahl Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Keine 5.4 Zusätzliche Hinweise Bei Verbrennung starke Rußentwicklung. Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Für ausreichende Lüftung sorgen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Keine 6.4 Verweis auf andere Abschnitte K
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund (338310) Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1) Druckdatum : 26-10-2021 Seite : 3 / 6 ( DE / D ) ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Es wird empfohlen alle Arbeitsverfahren so zu gestalten, dass folgendes ausgeschlossen ist: Einatmen Hautkontakt Augenkontakt Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, muss der gesamte Arbeitsbereich ausreichend technisch belüftet werden. Schutzmaßnahmen Brandschutzmaßnahmen Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Behälter dicht geschlossen halten. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Behälter nicht mit Druck entleeren. Behälter nach Produktentnahme immer dicht verschließen. Vorsicht beim erneuten Öffnen angebrochener Behälter. Der Zutritt ist nur autorisiertem Personal zu erlauben. Anforderungen an Lagerräume und Behälter Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen. Zusammenlagerungshinweise Lagerklasse : 12 Lagerklasse (TRGS 510) : 12 Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Nur Behälter verwenden, die speziell für das Produkt zugelassen sind. Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten. Von Wärmequellen fernhalten (z.B. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. 7.3 Spezifische Endanwendungen Biozid PT19: Repellentien Verbraucherverwendungen: Private Haushalte (= Allgemeinheit = Verbraucher) Gebrauchsanweisung beachten. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D ) Grenzwerttyp (Herkunftsland) : Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D ) Grenzwert : 300 mg/m3 Grenzwerttyp (Herkunftsland) : Gehalt an Kohlenwasserstoffen (aliphatisch C6-C14, aromatisch C9-C14) Grenzwert : <= 1 % 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Augen-/Gesichtsschutz Augenschutz: nicht erforderlich. Hautschutz Handschutz Handschutz ist nicht erforderlich Körperschutz Körperschutz: nicht erforderlich. Atemschutz Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische EigenschaftenSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund (338310) Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1) Druckdatum : 26-10-2021 Seite : 4 / 6 ( DE / D ) 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Farbe : Schwach gelblich. Geruch : margossa Clarity clear Sicherheitstechnische Kenngrößen Aggregatzustand : Flüssig Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Keine Daten verfügbar Gefrierpunkt : ( 1013 hPa ) Keine Daten verfügbar Siedebeginn und Siedebereich : ( 1013 hPa ) Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Flammpunkt : Keine Daten verfügbar Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Untere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar Obere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar Dampfdruck : ( 20 °C ) Keine Daten verfügbar Verdunstungszahl : Keine Daten verfügbar Dichte : ( 20 °C ) ca. 0,95 g/cm³ Wasserlöslichkeit : ( 20 °C ) Keine Daten verfügbar pH-Wert : 4,8 - 6,2 log P O/W : Keine Daten verfügbar Viskosität : ( 20 °C ) Keine Daten verfügbar Geruchsschwelle Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : ( 20 °C ) Keine Daten verfügbar 9.2 Sonstige Angaben Keine ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. 10.5 Unverträgliche Materialien Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. 11.5 Zusätzliche Angaben Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Es liegen keine Informationen vor. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund (338310) Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1) Druckdatum : 26-10-2021 Seite : 5 / 6 ( DE / D ) Es liegen keine Informationen vor. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Es liegen keine Informationen vor. 12.4 Mobilität im Boden Es liegen keine Informationen vor. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 12.7 Zusätzliche ökotoxikologische Informationen Zusätzliche Angaben Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. 12.8 Abschätzung/Einstufung Gemäß den Kriterien der EG-Einstufung und Kennzeichnung "umweltgefährlich" ist der Stoff/das Produkt nicht als umweltgefährlich zu kennzeichnen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3 Transportgefahrenklassen Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4 Verpackungsgruppe Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.5 UmweltgefahreSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Handelsname : Zecken- und Flohschutz Spot-On Gr Hund (338310) Überarbeitet am : 26-04-2021 Version (Überarbeitung) : 3.0.0 (2.0.1) Druckdatum : 26-10-2021 Seite : 6 / 6 ( DE / D ) database." Wassergefährdungsklasse (WGK) Einstufung gemäß AwSV - Klasse : 1 (Schwach wassergefährdend) Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Keine entzündbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben 16.1 Änderungshinweise Keine 16.2 Abkürzungen und Akronyme Siehe Übersichtstabelle unter www.euphrac.eu. Abkürzungen und Akronyme siehe Verzeichnis unter http://abk.esdscom.eu. 16.3 Wichtige Literaturangaben und Datenquellen Keine 16.4 Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Berechnungsmethode. 16.5 Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 16.6 Schulungshinweise Keine 16.7 Zusätzliche Angaben Keine Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderesn Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Keine ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Sonstige EU-Vorschriften Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozide Produktart 19: Repellentien und Lockmittel Nationale Vorschriften Latvia May 15, 2007 Cabinet Regulations Nr.325 "Labour Protection Requirements for exposure to chemicals at the workplace" June 21, 2011 Cabinet Regulations Nr.484 "hazardous waste inventory, identification, storage, packaging, labeling and transportation procedures for accounting" August 27, 2013 Cabinet Regulations Nr.628 "Requirements for the handling of biocides' December 22, 2015 Cabinet Regulations Nr.795 "of chemical substances and mixtures procedures for accounting and