EBC Greenstuff™ Bremsbeläge DP21026 für Mercedes-Benz Kombi S124 300 T Turbo-D Kombi - Beläge hinten für Modelle mit ASR

Fahrzeug: Mercedes-Benz Kombi S124 300 T Turbo-D Kombi
Baujahr: 85-93
Motor: 105 kW/ 143 PS/ 2996 ccm/ OM 603.963
Antrieb: Heckantrieb
HSN/ TSN: 0709 434

Fahrzeug: Mercedes-Benz Kombi S124 300 T Turbo-D Kombi
Baujahr: 85-93
Motor: 105 kW/ 143 PS/ 2996 ccm/ OM 603.963
Antrieb: Heckantrieb
HSN/ TSN: 0709 434
Einbauort: Beläge hinten für Modelle mit ASR
Zulassung: mit R90
OE Nummer: MERCEDES A0024200020 , MERCEDES A0024200120 , MERCEDES A0024200999 , MERCEDES 0024200020 , MERCEDES 0024200120 , MERCEDES 0024200999
Verschleisswarnkontakt: für Verschleißwarnkontakt vorbereitet
WVA Nummer: 21301
Ausführung: Greenstuff 2000er-Serie

EBC Greenstuff™ Bremsbeläge

Durch die Wahl eines EBC Greenstuff™ Bremsbelages ist es für jeden Fahrzeugbesitzer möglich, eine schnelle und kostengünstige Verbesserung der Bremsleistung bei weniger Bremsstaub zu erzielen. Die meisten Greenstuff Bremsbeläge besitzen eine ECE R90 Freigabe.

Aramid Bremsbeläge für verbesserte Bremswirkung und wenig Bremsstaub, der nicht aggressiv und leicht zu entfernen ist. Volle Bremskraft auch bei kalter Bremse. Arbeitstemperatur bis 650°C.

  • Aramid Bremsbelag für mehr Bremskraft
  • volle Bremskraft auch bei kalter Bremse
  • wenig und nicht aggressiver Bremsstaub (sehr leicht zu entfernen)
  • einzigartige Brake-In™ Beschichtung für optimales Einbremsen
  • mit resistenter, eingebrannter Hochglanzbeschichtung
  • Arbeitstemperatur: dauerhaft bis 400°C / kurzfristig bis 600°C
  • Satz für die komplette Achse: ja / REG90: ja
  • Artikel in der Ausführung PUR, GFK, ABS werden unlackiert geliefert.
    Eine Lackierung dieser Teile ist vor der Endmontage erforderlich.
    Artikel in der Ausführung ABS Carbon-Look, strukturiert (schwarz matt) und schwarz-glänzend haben eine Finish-Oberfläche und müssen nicht mehr lackiert werden.

    Artikel mit einer ABE, ECE, EG oder TÜV Freigabe sind eintragungsfrei
    Artikel mit einem Teilegutachten müssen nach §19.3 bei einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA...) eingetragen werden.
    Artikel mit einem Materialguachten oder ohne Gutachten können per §21 eingetragen werden, hier liegt die Eintragung im Ermäßen des Prüfers.

    Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

    Initiative: Fairness im Handel

    Mitglied der Initiative "Fairness im Handel".
    Informationen zur Initiative: https://www.fairness-im-handel.de